Erstellt am 18.02.2006 um 10:55 Uhr von Fayence
Hallo Ernst_06,
tragen sich auf diesen Vorschlagslisten nur die Kandidaten ein, erklären auf diese Art und Weise also ihre Kandidatur?
Unabhängig davon findet zwingend eine Listenwahl statt, sobald eine zweite gültige Vorschlagsliste beim Wahlvorstand eingereicht wird.
Erstellt am 18.02.2006 um 11:23 Uhr von Norden
Dass Listen "aushängen" geht zwar in Ordnung, aber steht dort auch drauf, wer diese aufgehängt hat und beim Wahlvorstand abgibt. Eine spätere Zusammenführung der Kandidaten von verschiedenen Listen ist nicht erlaubt, allein schon - wer würde über die Reihenfolge bestimmen.
Es läuft bei Euch also insgesamt etwas komisch ab, wahrscheinlich, weil niemand weiß, wie eine BR-Wahl korrekt abläuft. Die Gefahr ist, dass ein derart zustandekommender BR eine schlechte Position hat. Denn der Arbeitgeber kann, wenn ihm einzelne Nasen nicht passen, eine Wahlanfechtung durchführen.
Von daher ist der ordnungsgemäßige, aber teils auch sehr bürokraftische Ablauf schon wichtig.
Gibt es bei Euch schon einen Wahlvorstand, hat der eine Schulung besucht? Dann rate denen, dass sie - allein um ihre Arbeit abzusichern - hilfreich eingreifen, damit korrekte Listen abgegeben werden. Die Anzahl der Eingereichen Listen entscheidet über die Listen- und Personenwahl.
Bei der letzten BR-Wahl bei uns ist es ähnlich chaotisch abgelaufen. Da gab es mehrere Listen, die vom Wahlvorstand stumpf alphabetisch als Personenwahl abgehandelt wurden. Unseren AG hat es nicht gestört. Mich - im Nachhinein - aber schon.