Erstellt am 17.02.2006 um 17:23 Uhr von NoLi
Hallo Ernst,
derjenige der die Listen ausgehängt hat, muss dann auch entscheiden was er damit macht.
Einer kann das auf keinen Fall machen, das ist der Wahlvorstand. Der darf nur Listen entgegennehmen, aber er darf nichts daran verändern. Er entscheidet dann ob die Liste / die Listen formal korrekt sind und lässt sie zur Wahl zu, oder auch nicht.
Listenwahl wird es dann, wenn mehr als eine Liste beim WV eingereicht wird. Wenn nur eine Liste eingereicht wird gibt es Personenwahl.
Zu deiner letzten Frage, wenn du eine Liste einreichst und es gibt bereits eine andere eingereichte Liste dann gibt es Listenwahl (s.o.). Die bereits vorher eingereichte Liste bleibt natürlich bestehen. Wahl erfolgt dann allerdings im Verhältniswahlrecht, das heisst, Bewerber aus den unteren Rängen der Listen haben so gut wie keine Chance in den BR zu kommen. (Immer beachten die Listen dürfen nach der Einreichung nicht mehr verändert werden)
Gruss
NoLi
Erstellt am 17.02.2006 um 18:42 Uhr von Ernst_06
Dank NoLi, bei uns ist es so das der WV bei die Bekanntgabe der Wahl auch Listen im den Betriebsbereichen ausgehangen hat. Dort kann man sich ohne ersichtliche Reihenfolge zur bevorstehenden BR-Wahl eintragen, wer gegenzeichnet wird zur Wahl zugelassen, so war es vor 4 Jahren worauf eine Personenwahl folgte. Wenn ich das richtig verstehe ist das was bei uns abläuft schon eine Listenwahl ohne dass es die einzelen Kandidaten auf den verschiedenen Listen wissen. Hat der WV durch das aushängen der Listen die Wahl in die Richtung Listenwahl manipuliert? wie ist deine Meinung.