In unserer Firma gab es bis dato keinen Betriebsrat. Nun hat auf Drängen mehrerer Betriebsangehöriger die Gewerkschaft eine Betriebsversammlung einberufen, auf der ein Wahlvorstand gewählt hätte werden sollen. Da die Wahlberechtigten aber eingeschüchtert waren passierte nichts. Nun hat die Gewerkschaft über das AG einen Wahlvorstand bestimmen lassen. Verhandlung ist aber erst. Plötzlich haben die Herrschaften der Firmenleitung es sich anders überlegt und wollen doch einen Wahlvorstand. Natürlich von der Leitung beeinflusst. Ist dies rechtlich möglich und gibt es dann zwei Wahlvorstände?