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Listenwahl einfach beantragen - geht das?

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matschiste
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe hier mal eine Frage!

Unser jetziger Betriebsrat möchte eine Personenwahl durchführen, jedoch einige meiner Kollegen und ich wollen eine Listenwahl, können wir da ohne weiteres so eine Listenwahl einfach beantragen, und wird diese dann auch genehmigt?

Danke schonmal im Voraus für die Antworten!

MfG Markus

3.307012

Community-Antworten (12)

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Norden

15.02.2006 um 15:11 Uhr

Das hängt von der Betriebsgröße ab. Unter 50 Arbeitnehmer zwingend Personenwahl, zwischen 51 und 100 Personen nur unter Zustimmung mit dem Arbeitgeber. Das entscheidet aber nicht der amtierende BR, sondern der Wahlvorstand - das sollten ja zwei im Grunde unabhägige Gremien sein...

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matschiste

15.02.2006 um 15:15 Uhr

Unser Betrieb beschäftigt über 1300 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen!

Meine Kollegen und ich sind noch keine Betriebsratsmitglieder, möchten aber welche werden! Deshalb wollen wir eine Listenwahl!

Gruss Markus

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Norden

15.02.2006 um 15:17 Uhr

Dann (1300 Leute) müsst Ihr Euch ja keine Sorgen machen, stellte Eure Liste auf und viel Erfolg!

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matschiste

15.02.2006 um 15:19 Uhr

Also, wenn wir eine Listenwahl beantragen, muss eine gemacht werden, oder ?

Danke für die schnelle Antwort Markus

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Fayence

15.02.2006 um 15:52 Uhr

Hallo matschiste, eine Listenwahl wird nicht beantragt. Sobald mehr beim Wahlvorstand mehr als eine gültige Liste eingereicht wird, findet diese statt. Mit Ausnahme des vereinfachten Wahlverfahrens, dieses spielt für Euch aber keine Rolle.

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Norden

15.02.2006 um 15:52 Uhr

Es muss gar nicht von Euch beantragt werden. Es findet bei Euch so oder so eine Listenwahl statt. Einzig in dem Fall, wo nur eine Vorschlagliste eingereicht wird, würde es auch bei Euch zur Personenwahl kommen.

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NoLi

15.02.2006 um 15:57 Uhr

Eine Listenwahl kann nicht beantragt werden, SIE WIRD EINFACH GEMACHT !!!

Heisst:

sobald mehr als ein Wahlvorschlag (vulgo "Liste") beim WV eingeht erfolgt zwangsweise eine Listenwahl.

Geht nur ein Wahlvorschlag ein erfolgt zwangsweise eine Personenwahl.

Also stellt eine Liste auf (!!!! Formvorschriften beachten !!!! Stützunterschriften einholen !!!!) reicht sie beim WV zusätzlich zur Liste des BR ein und schon - schwuppdiwupps - habt ihr eine Listenwahl. Da kann niemand etwas dran ändern.

Gruss

NoLi

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matschiste

15.02.2006 um 16:40 Uhr

Danke für Eure Antworten!

Also eine Liste mit 50 Stützunterschriften haben wir schon, leider beziehen sich diese 50 Unterschriften nur auf meine Person, nicht auf alle Namen in unserer Liste, reicht das, daß nur eine Person 50 Unterschriften hat?

Gruss Markus

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NoLi

15.02.2006 um 16:48 Uhr

Stützunterschriften gelten IMMER für eine Liste und NIE nur für eine Person!

Viel wichtiger ist die Form der Liste:

Fortlaufende Nummerierung der Kandidaten Erkennbare Einheitlichkeit von Kandidatenliste und Stützunterschriftenliste, usw.

Gruss

NoLi

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Fayence

15.02.2006 um 17:12 Uhr

Nachgefragt: "leider beziehen sich diese 50 Unterschriften nur auf meine Person"

Willst Du uns damit sagen, dass diese 50 Stützunterschriften zu einem Zeitpunkt geleistet wurden, als nur Du auf dieser Liste standst?

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matschiste

15.02.2006 um 19:28 Uhr

leider ja, muss ich wieder 50 Unterschriften sammeln für die ganze Liste?

Gruss Markus

F
Fayence

15.02.2006 um 19:49 Uhr

"Leider" ja!

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