Erstellt am 14.02.2006 um 14:04 Uhr von nachtradler
Hallo, BetrVG § 14 Abs. 2, Mehrheitswahl (d.h. Personenwahl) bei nur einer Liste. Die Wahlberechtigten bestimmen, wer von den 9 in den Betriebsrat kommt!! Wie groß ist euer BR?
Erstellt am 14.02.2006 um 14:14 Uhr von Rattle
hallo, lars1966
eine listenwahl wird nur dann durchgeführt wenn auch mehrere listen beim wahlvorstand eingereicht werden.
ist das bei euch so?
wenn nur eine liste vorhanden ist wird eine persönlichkeitswahl durchgeführt, du hast so viele stimmen wie betriebsratsmitglieder vertreten sein werden.
und kannst die kandidaten direct wählen, nicht in der reihenfolge wie sie auf der liste stehen.
jeder wahlberechtigte darf eine eigene liste erstellen.
bei einer listenwahl hat jeder wahlberechtigter nur eine stimme, er kann also nur die liste wählen.
die listen werden nach dem d`Hontschen verfahren ausgewertet, je nach stimmenanteil kommen die kandidaten der reihenfolge wie sie auch auf der liste stehen in den BR.
mußt dich hier ein wenig durchlesen, es gibt schon jede menge beiträge hierzu.
mfg
Erstellt am 14.02.2006 um 14:16 Uhr von w-j-l
Wenn es Listenwahl geben soll, dann müssen doch mehrere Listen vorliegen, oder?
Und dann ist das seit alters her korrekt (und nicht neu) dass die Verteilung der Stimmens auf die Listen nach d'Hondt ausgezählt wird. Und wenn die Gewerkschaftsliste z.B. 4 Plätze bekommt, dann sind die ersten 4 auf der Liste gewählt.
Genau das gleiche gilt für die anderen Listen.
wenn es aber tatsächlich nur eine Gewerkschaftsliste gibt, wer hindert Dich denn daran eine eigene Liste einzureichen?