Erstellt am 14.06.2006 um 22:31 Uhr von Mona-Lisa
ja,
aber so fehlerhaft kann sie ja nicht gewesen sein, sonst hätte doch jemand versucht, die Wahl anzufechten.
Wo keine Kläger sind, sind auch keine Richter.
Erstellt am 14.06.2006 um 23:19 Uhr von s.f.h.
Vielleicht sollte ola erst einmal sagen, welche Fehler denn vorlagen. Denn Anfechtungsgründe können auch Gründe für die Nichtigkeit einer Wahl sein.
Eine nichtige Wahl wird nicht automatisch gültig wenn eine Frist abläuft. Vielmehr wird eine nichtige Wahl niemals gültig, kann also jederzeit für nichtig erklärt werden.
Erstellt am 15.06.2006 um 09:49 Uhr von ola!
ok,
wo finde ich denn Gründe für die Nichtigkeit einer Wahl?
Gibts da sehr viele? Oder ist das eine überschaubare Liste?
- glaube so-herum gefragt gehts schneller als wenn ich alles aufzähle (in Wahrheit will ich´s nur nicht sagen....:-) )
Erstellt am 15.06.2006 um 09:53 Uhr von Ramses II
"wo finde ich denn Gründe für die Nichtigkeit einer Wahl?"
z.B. Däubler, Fitting
"Gibts da sehr viele?"
Jedenfalls mehr als drei.
"Oder ist das eine überschaubare Liste? "
Nein!
Erstellt am 15.06.2006 um 10:06 Uhr von ola!
wie siehts aus wenn die liste mit den stützunterschrifen von einem kandidaten nicht vorliegt, und auch nicht nachtrträglich gefunden wurde, kandidat wurde auf den stimmzetteln aufgeführt,
kann vereinbart werden dass die auf diesen kandidaten entfallenden stimmen nicht gewertet werden?
hab heute weder däubler noch einen anderen kommentar, kann nur hoffentlich nachher nochmal hier im forum reingucken...
Erstellt am 15.06.2006 um 10:16 Uhr von Ramses II
"wie siehts aus wenn die liste mit den stützunterschrifen von einem kandidaten nicht vorliegt, und auch nicht nachtrträglich gefunden wurde,"
Dann wäre zu prüfen was da genau passiert ist. Falls der WV die Stützunterschriften kontrolliert hat, die Gültigkeit der Liste festgestellt hat und in der darauf folgenden Nacht der Wahlvorstandstresor von organisierten osteuropäischen Listenschieberbanden mittel eines schweren Geländewagens aus der Wand gebrochen und verschleppt wurde dürfte das für die Unwirksamkeit der Wahl nicht ausreichen.
"kandidat wurde auf den stimmzetteln aufgeführt,"
Das ist nichts unanständiges.
"kann vereinbart werden dass die auf diesen kandidaten entfallenden stimmen nicht gewertet werden?"
Nein!!!
hab heute weder däubler noch einen anderen kommentar, kann nur hoffentlich nachher nochmal hier im forum reingucken..."
Erstellt am 15.06.2006 um 10:29 Uhr von Fayence
Ramses II
Ich glaube, den Blick in einen Kommentar kannst Du Dir schenken! Die bislang benannten Gründe werden kaum bis nicht für die Feststellung einer NICHTIGEN Wahl ausreichen.
Ola,
ist denn die 14 Tages Frist zwecks Wahlanfechtung bereits abgelaufen?
Erstellt am 15.06.2006 um 11:42 Uhr von s.f.h.
ola
Grundsätzlich gilt, dass eine BR-Wahl nach 14 Tagen nicht mehr anzufechten ist. Nach dieser Frist kann eine Wahl nur noch für nichtig erklärt werden. Nichtig ist eine Wahl dann, wenn auch nicht im Entferntesten von einer ordnungsgemäßen Wahl ausgegangen werden kann.
Mit anderen Worten bleibt eine Wahl dann gültig, wenn der Wahlvorgang von der Stimmabgabe bis zur Auszählung den Grundsätzen einer demokratischen, ordnungsgemäßen Wahl entsprochen hat. Wurden diese Grundsätze nicht eingehalten wird auch hier noch geprüft werden müssen, ob es einen Verstoß gegeben hat, der schwerwiegend genug gewesen ist, eine Wahl für nichtig zu erklären.
Deine bisherigen Ausführungen dürften vielleicht für eine Anfechtung, keinesfalls aber für die Feststellung der Nichtigkeit reichen.
Erstellt am 15.06.2006 um 12:36 Uhr von ola!
der Kandidat hat schlicht seine Liste nicht abgegeben und nicht nachgereicht, und gesagt er hätte die wohl weggeworfen. - ist wirklich so -
Auf den Stimmzetteln war der Kandidat aber aufgeführt. Das sagte ich ja schon.
Zuguterletzt wollten wir (Wahlvorstand) dann doch nicht über die Brücke gehen dem Kandidaten nochmal das Formblatt zur Sammlung für die Stützunterschriften auszudrucken. Um dann die Gelegenheit zu geben seine drei Unterschriften endlich beizubringen. Wir denke / dachten das das wohl nicht so zulässig wäre, und wir uns evtl. rechtswiedrig verhalten würden.
Tja die Stimmauszählung war vor drei Tagen so....die Wahl ansich dauerte länger (nachträgliche Stimmabgabe, damit auch alle teilnehmen konnten...)
Das weitere Verfahren ist halt ungeklärt. Ich weis nihct ob oder wie das Ergebnis nun zu verkünden ist.
Erstellt am 15.06.2006 um 12:53 Uhr von s.f.h.
ola
Da muss man dann ganz von vorne anfangen.
1. Warum war eure Wahl im Juni? Immerhin außerhalb der regulären Wahlzeit.
2. Warum stand der Kandidat auf dem Wahlzettel, wenn er keine gültige Liste eingereicht hat?
3. Was ist das für eine merkwürdige Vorgehensweise, eine nachträgliche Stimmabgabe einzuführen? Wer am Wahltag keine Zeit hat, kann ja Briefwahl machen. Nach der auf dem Wahlausschreiben angegebenen Uhrzeit darf kein Stimmumschlag mehr angenommen werden.
4. Wo befand sich die Wahlurne zwischen dem ersten Wahlumschlageinwurf und der Stimmauszählung?
Erstellt am 15.06.2006 um 13:02 Uhr von Fayence
ola,
Euer Wahlergebnis ist zu verkünden, schliesslich gibt es eines!
Wird ein Wahlvorschlag OHNE die erforderliche Anzahl Stützunterschriften eingereicht, ist dieser Wahlvorschlag unheilbar ungültig!!! Diese Mitteilung hätte seitens des WV´s erfolgen müssen, damit dieser Kandidat ev. noch innerhalb der Frist einen gültigen Wahlvorschlag hätte einreichen können. Nachzulesen in der Wahlordnung.
So ist Eure Wahl ohne wenn und aber anfechtbar! Ob davon Gebrauch gemacht wird, hängt von mind. 3 anfechtungsberechtigten AN in Eurem Betrieb ab.
Erstellt am 15.06.2006 um 13:06 Uhr von Fayence
s.f.h.
Die nachträgliche Stimmabgabe ist im vereinfachten Wahlverfahren vorgesehen! Vielleicht hat ein solches in olas Betrieb stattgefunden.
Erstellt am 15.06.2006 um 16:14 Uhr von ola!
ja das war das vereinfachte wahlverfahren
Erstellt am 15.06.2006 um 20:33 Uhr von ola!
was is denn nun mit dem auf dem stimmzettel aufgeführten kandidaten der SEINE DREI STÜTZUNTERSCHRIFTEN NICHT ABEGEGEBEN HATTE UND DER SAGT ER HABE DAS BLATT FÜR DIE UNTERSCHRIFTENSAMMLUNG WEGGEWORFEN?
wenn dieser Kandidat eine Stimme erhält, ist er dann gewählt oder kann der Wahlvorstand noch sagen dass es da einen wichtigen Mangel gibt und das die Folge die Nichtanerkennung der erteilten Stimme ist?
Erstellt am 15.06.2006 um 20:59 Uhr von Fayence
ola,
mach mal halblang! Wenn Du nicht in der Lage bist, Deine bereits beantwortete Frage zu lesen oder zu verstehen - siehe 33297- musst Du noch lange nicht in einer solchen Art und Weise herumbrüllen.
Falls Du es nicht wissen solltest, Großbuchstaben = Brüllen
Und ja, dieser Kandidat könnte gewählt worden sein, da er ja nunmal auf dem Stimmzettel aufgeführt war. Aber dieser Kandidat kann jetzt nicht einfach so von der Ergebnisliste gestrichen werden. Somit ist und bleibt Eure Wahl innerhalb der 14 Tagesfrist anfechtbar!
Erstellt am 16.06.2006 um 11:35 Uhr von ola!
Fayence;
auwei nee war nix mit brüllen....naja..sorry danke Dir für die nette Antwort,
wollte halt nochmal sichergehen das ich das recht verstanden hab, ...bin halt langsam...und irgendwie überlastet....aber aufgeben geht ja halt nicht!
Kann schwer in Worten ausdrücken wie sehr Ihr mir geholfen habt! Wirklich!
- Nun : der betreffende Kandidat hat nur eine einzige Stimme bekommen, rechnerisch würde es im Ergebnis nichts ausmachen wenn die Stimme vom Ergebniszettel genommen würde?
- Der Wahlvorschlag ist ja ohne wenn und aber unheilbar ungültig?
- Ohne Euch und Dich Fayence hätt ich das nicht geschafft, Einzelheiten kann ich ja später mal erzählen, falls es jemand nett findet wenn ich mich ausheule .. ;-)