betriebsratswahl.deSeminare

Ist der Wahlvorstand wählbar

J
Jürgen
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, um einigen bei uns im Betrieb den Wind aus den Segeln zu nehmen: Ist der Wahlvorstand bzw. sind die Miglieder des Wahlvorstandes bei der BR Wahl wählbar?? Ich meine ja, brauche aber eine Quellenangabe in der das steht. Vielen Dank

6.34807

Community-Antworten (7)

N
Norden

14.02.2006 um 12:57 Uhr

Du hast recht: Wahlvorstands-Mitglieder sind wählbar. Das Betriebsverfassungsgesetz schließt eine Kandidatur nirgends aus. Es steht aber auch nirgends, dass Wahlvorstands-Mitglieder gewählt werden dürfen. Die einzige Quelle, wo das steht, ist in einer Broschüre des DJV (Deutscher Journalisten-Verband).

FB
Frank B.

14.02.2006 um 12:59 Uhr

Das steht im §8 BetrVG!!!

Dort steht wer wählbar ist und wenn diese Eigenschaften auf den WV zutreffen, wovon ich ausgehe, sind diese wählbar!

N
nachtradler

14.02.2006 um 13:00 Uhr

Hallo, schaut mal ins BetrVG Basiskommentar (Klebe, Ratayczak etc.) 12. Auflage, §14 RN 5 auf Seite 141.

N
Norden

14.02.2006 um 13:06 Uhr

Kannst Du aus dem Baiskommentar zitieren? Steht mir leider als Wahlvorstand nicht zur Verfügung...

D
DocPille

14.02.2006 um 13:06 Uhr

§16 BetrVG Abs.1 sagt aus,das der WV aus wahlberechtigten Arbeitnehmern zu bestehen hat.Wer Wahlberechtigt ist,wie Frank sagt,wählbar

P
Peter

14.02.2006 um 13:34 Uhr

@DocPille Du hast nicht ganz recht, wer wahlberechtigt ist, ist nicht auch automatisch wählbar. Zur Wählbarkeit muss er mindestens 6 Monate dem Betrieb angehören. Gruß Peter

J
Jürgen

14.02.2006 um 14:01 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ihre Antwort