Erstellt am 14.02.2006 um 11:57 Uhr von Norden
Du hast recht: Wahlvorstands-Mitglieder sind wählbar. Das Betriebsverfassungsgesetz schließt eine Kandidatur nirgends aus. Es steht aber auch nirgends, dass Wahlvorstands-Mitglieder gewählt werden dürfen. Die einzige Quelle, wo das steht, ist in einer Broschüre des DJV (Deutscher Journalisten-Verband).
Erstellt am 14.02.2006 um 11:59 Uhr von Frank B.
Das steht im §8 BetrVG!!!
Dort steht wer wählbar ist und wenn diese Eigenschaften auf den WV zutreffen, wovon ich ausgehe, sind diese wählbar!
Erstellt am 14.02.2006 um 12:00 Uhr von nachtradler
Hallo, schaut mal ins BetrVG Basiskommentar (Klebe, Ratayczak etc.) 12. Auflage, §14 RN 5 auf Seite 141.
Erstellt am 14.02.2006 um 12:06 Uhr von Norden
Kannst Du aus dem Baiskommentar zitieren? Steht mir leider als Wahlvorstand nicht zur Verfügung...
Erstellt am 14.02.2006 um 12:06 Uhr von DocPille
§16 BetrVG Abs.1 sagt aus,das der WV aus wahlberechtigten Arbeitnehmern zu bestehen hat.Wer Wahlberechtigt ist,wie Frank sagt,wählbar
Erstellt am 14.02.2006 um 12:34 Uhr von Peter
@DocPille
Du hast nicht ganz recht, wer wahlberechtigt ist, ist nicht auch automatisch wählbar. Zur Wählbarkeit muss er mindestens 6 Monate dem Betrieb angehören.
Gruß Peter
Erstellt am 14.02.2006 um 13:01 Uhr von Jürgen
Vielen Dank für die schnellen Antworten.