Ist der Wahlvorstand wählbar
Hallo, um einigen bei uns im Betrieb den Wind aus den Segeln zu nehmen: Ist der Wahlvorstand bzw. sind die Miglieder des Wahlvorstandes bei der BR Wahl wählbar?? Ich meine ja, brauche aber eine Quellenangabe in der das steht. Vielen Dank
Community-Antworten (7)
14.02.2006 um 12:57 Uhr
Du hast recht: Wahlvorstands-Mitglieder sind wählbar. Das Betriebsverfassungsgesetz schließt eine Kandidatur nirgends aus. Es steht aber auch nirgends, dass Wahlvorstands-Mitglieder gewählt werden dürfen. Die einzige Quelle, wo das steht, ist in einer Broschüre des DJV (Deutscher Journalisten-Verband).
14.02.2006 um 12:59 Uhr
Das steht im §8 BetrVG!!!
Dort steht wer wählbar ist und wenn diese Eigenschaften auf den WV zutreffen, wovon ich ausgehe, sind diese wählbar!
14.02.2006 um 13:00 Uhr
Hallo, schaut mal ins BetrVG Basiskommentar (Klebe, Ratayczak etc.) 12. Auflage, §14 RN 5 auf Seite 141.
14.02.2006 um 13:06 Uhr
Kannst Du aus dem Baiskommentar zitieren? Steht mir leider als Wahlvorstand nicht zur Verfügung...
14.02.2006 um 13:06 Uhr
§16 BetrVG Abs.1 sagt aus,das der WV aus wahlberechtigten Arbeitnehmern zu bestehen hat.Wer Wahlberechtigt ist,wie Frank sagt,wählbar
14.02.2006 um 13:34 Uhr
@DocPille Du hast nicht ganz recht, wer wahlberechtigt ist, ist nicht auch automatisch wählbar. Zur Wählbarkeit muss er mindestens 6 Monate dem Betrieb angehören. Gruß Peter
14.02.2006 um 14:01 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
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