Kann man sich einfach aus einer Liste wieder streichen und eine neue aufmachen?
Kurz vor Schluss haben sich mehrere Leute aus der Wahlliste wieder gestrichen und eine eigene Liste erstellt. st das zulässig? Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich einige nicht in die ursprüngliche Liste eingetragen hätten, wären die jetzt gestrichenen Namen nicht auf dieserr ersten Liste gewesen.
Community-Antworten (3)
14.02.2006 um 09:30 Uhr
"Sich streichen" aus der "wahlliste" geht nicht! Das verstösst gegen die Wahlordnung!
14.02.2006 um 10:03 Uhr
mit Wahlliste ist natürlich die Vorschlagsliste gemeint Hank
14.02.2006 um 10:37 Uhr
Hallo Kölner, so pauschal wie Du das darstellt stimmt das natürlich in Bezug auf die Vorschlagsliste nicht. Erst in dem Moment, wo die Vorschlagsliste von Unterzeichnern gestützt wird, kann nicht mehr ohne weiteres ein Bewerber gestrichen werden.
Wenn sich allerdings die Unterzeichner, also z.B. 6 Unterzeichner bei einem 111-köpfigen Betrieb (vor Einreichung beim Wahlvorstand) einig sind, die Liste neu aufzustellen, dann können sich natürlich einzelne Bewerber streichen lassen.
Dieses Verfahren ist aber grundsätzlich nicht erforderlich, da spätestens der Wahlvorstand klären muss, auf welcher Vorschlagsliste die Bewerber tatsächlich kandidieren wollen. Dann regelt sich das von alleine!
Gruesse w-j-l
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