Erstellt am 14.02.2006 um 08:30 Uhr von Kölner
"Sich streichen" aus der "wahlliste" geht nicht! Das verstösst gegen die Wahlordnung!
Erstellt am 14.02.2006 um 09:03 Uhr von Hank
mit Wahlliste ist natürlich die Vorschlagsliste gemeint
Hank
Erstellt am 14.02.2006 um 09:37 Uhr von w-j-l
Hallo Kölner,
so pauschal wie Du das darstellt stimmt das natürlich in Bezug auf die Vorschlagsliste nicht. Erst in dem Moment, wo die Vorschlagsliste von Unterzeichnern gestützt wird, kann nicht mehr ohne weiteres ein Bewerber gestrichen werden.
Wenn sich allerdings die Unterzeichner, also z.B. 6 Unterzeichner bei einem 111-köpfigen Betrieb (vor Einreichung beim Wahlvorstand) einig sind, die Liste neu aufzustellen, dann können sich natürlich einzelne Bewerber streichen lassen.
Dieses Verfahren ist aber grundsätzlich nicht erforderlich, da spätestens der Wahlvorstand klären muss, auf welcher Vorschlagsliste die Bewerber tatsächlich kandidieren wollen. Dann regelt sich das von alleine!
Gruesse
w-j-l