Erstellt am 14.02.2006 um 00:02 Uhr von otto
Guten Abend Tine,
ich bin etwas verwirrt! Geht es um die
- nicht abgeschlossene Listen von Wahlbewerbern/innen (= Kandidaten für die BR-Wahl) oder die
- nicht abgeschlossene Liste möglicher Unterstützer?
Grundsätzlich gilt: Der Wahlvorstand muss den konkret (!) eingereichten Wahlvorschlag unverzüglich auf seine Gültigkeit überprüfen (§ 7 Abs. 2 WahlO). Wenn der Fehler, Mängel usw. aufweist: § 8 WahlO.
Eines geht sicher nicht: Dass ein Arbeitnehmer einen Wahlvorschlag einreicht mit dem Hinweis:
- Das sind unsere Kandidaten. Vielleicht kommen noch mehr dazu. Die reichen wir dann nach.
- Wir haben zwar noch nicht alle erforderlichen Stützunterschriften. Der Rest folgt in den nächsten Tagen.
Oder habe ich da bei Ihrer Frage etwas falsch verstanden?
Gruß otto
Erstellt am 14.02.2006 um 06:46 Uhr von Kathi
Hallo Tine,
ich habe deine Frage anders verstanden. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, dass auf der Kandidatenliste unter dem letzten Bewerber z.B. ein Strich gemacht wird oder der restliche Platz auf dem Blatt ausgexxxxxx wird.
Erstellt am 14.02.2006 um 08:51 Uhr von kirk69
Hallo Tine,
die Liste ist damit abgeschlossen wenn sie beim Wahlvorstand abgegeben wird. Ein xxxx oder Strich drunter ist dadurch nicht mehr nötig.
Grüße Kirk