Erstellt am 11.02.2006 um 10:19 Uhr von Fayence
Hallo Peter,
der Anspruch auf einen Platz besteht nicht, da die Berechnung nach d´Hondt keinen Sitzanspruch für die Minderheit ergibt.
Als BR-Mitglied zieht er also nur in den BR ein, wenn er nach der Stimmauszählung unter die ersten 5 Kandidaten kommt.
Erstellt am 11.02.2006 um 12:17 Uhr von Peter
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Peter
Erstellt am 11.02.2006 um 18:06 Uhr von Doug
Ja aber Hallo,
da möcht ich doch erstmal widersprechen.
Die Minderheit ist doch direkt vertreten.
Also 1 Platz ist sicher.
Erstellt am 11.02.2006 um 18:28 Uhr von Peter
Hallo Doug,
nach der Antwort von Fayence hab ich noch weiter geforscht und ich muß Fayence rechtgeben.
Wenn wir die Berechnung nach d'Hondt durchführen, müßten 46 Frauen und 10 Männer im Betrieb arbeiten um einen sicheren Sitz im BR zu haben. Aber wo steht das überhaupt, dass man die Berechnung nach d'Hondt durchführen muß.
Wie meinst Du das mit "direkt vertreten" und wo kann ich das nachlesen.
Gruß Peter
Erstellt am 11.02.2006 um 19:41 Uhr von Fayence
Hallo Peter
"Aber wo steht das überhaupt, dass man die Berechnung nach d'Hondt durchführen muß."
Siehe §5 Wahlordnung BetrVG
Dieser § beschreibt die Berechnung nach d´Hondt
@Doug
Bitte nicht wieder eine Diskussion bzgl. "das Geschlecht der Minderheit muss im BR vertreten sein". So ist es definitiv nicht, lesen...
Erstellt am 11.02.2006 um 22:17 Uhr von Peter
Hallo Fayence,
habe mir gedacht dass Du Recht hast. Wollte nur noch mal sicher gehen.
Danke
Erstellt am 12.02.2006 um 00:01 Uhr von Fayence
Hallo Peter,
gern geschehen. Ein dickes Lob für Deine "Hausaufgaben" (46 zu 10).