Listenwahl: Möglichkeit oder Bedingung?
Unser Institut hat knapp ueber 100 Mitarbeiter - man kennt sich gegenseitig. Der Wahlvorstand ist der Auffassung, dass eine Listenwahl unsinnig waere und möchte eine Mehrheitswahl (also Personenwahl) durchfuehren. Darf der Wahlvorstand das so entscheiden oder ist die Listenwahl zwingend?
Community-Antworten (1)
10.02.2006 um 15:57 Uhr
Bei über 100 Mitarbeitern kann der Wahlvorstand da nichts machen. Aber wenn Ihr Euch alle so gut kennt, dann werden und müssen doch kaum zwei Listen beim Wahlvorstand abgegeben werden. Als Wahlvorstand darf das zwar nicht angeordnet werden, aber als Arbeitnehmer kann das jeder in die Hand nehmen.
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