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Streichung aus Kandidatenliste durch eine dritte Person - was ist zu tun?

JS
Jutta Schmidt
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, auf der aushängenden Kandidaten-Liste für die anstehende BR hat einfach jemand still und heimlich einen Kandidaten sichtbar gut durchgestrichen. Die betreffenden Person ist natürlich entsprechend sauer darüber. Für mich stellt sich hier die Frage, ob diese offensichtliche Streichung auch irgendwelche rechtlichen Konsequenzen mit sich zieht? Wenn ja, welche bzw was müssen wir beachten?

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Community-Antworten (5)

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Olaf0412

10.02.2006 um 10:08 Uhr

Hallo Jutta!

Wer bitte tut denn sowas??? Im schlimmsten Fall könnte man das als Wahlbeeinflussung werten....

Würde sowas bei uns passieren, würden wir als Wahlvorstand eine neue Kopie der Kandidaten-Liste aushängen, und die 'beschmierte' Liste (zusammen mit einem Vermerk über den Sachverhalt) zu Wahlvorstands-Akten legen - als Nachweis, dass an der Liste beim Neu-Aushang nichts geändert wurde.

JS
Jutta Schmidt

10.02.2006 um 10:12 Uhr

Hallo Olaf!

Gute Frage die ich mir heute früh auch schon gestellt habe! Vor allem finde ich es einfach nur eine riesen Sauerei und in meine Augen eine völlig unqualifizierte Aktion.

Deine Idee mit der neuen Liste und die alte aufbewahren ist eine sehr gute Idee die ich meinen Wahlvorstandskollegen mal gleich vorschlagen werde. Hoffe nur das dies die letzte Aktion in diese Richtung war.

Vielen Dank für Deinen Vorschlag!

P
packer

10.02.2006 um 12:34 Uhr

hi jutta, die behinderung von wahlen kann strafrechtliche konsequenzen nach sich ziehen! das war dem übeltäter wohl nicht ganz klar... ihr könnt es ja mal zum aushang bringen, als offener brief an den verursacher...

gruß, packer

JS
Jutta Schmidt

10.02.2006 um 12:39 Uhr

Hallo Packer,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Wo finde ich denn ggf. etwas zu den rechtlichen Konsequenzen, hast Du da ggf einen Tipp für mich wo ich mal nachschauen könnte?

Viele Grüße Jutta

P
Petrus

10.02.2006 um 12:49 Uhr

Hi Jutta,

die straftrechtlichen Konsequenzen von Wahlbehinderung (u.a.) werden in §119 (1) Nr. 1 angedroht: Freiheitsstrafe von max. 1 Jahr oder Geldstrafe...

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