Erstellt am 10.02.2006 um 09:08 Uhr von Olaf0412
Hallo Jutta!
Wer bitte tut denn sowas???
Im schlimmsten Fall könnte man das als Wahlbeeinflussung werten....
Würde sowas bei uns passieren, würden wir als Wahlvorstand eine neue Kopie der Kandidaten-Liste aushängen, und die 'beschmierte' Liste (zusammen mit einem Vermerk über den Sachverhalt) zu Wahlvorstands-Akten legen - als Nachweis, dass an der Liste beim Neu-Aushang nichts geändert wurde.
Erstellt am 10.02.2006 um 09:12 Uhr von Jutta Schmidt
Hallo Olaf!
Gute Frage die ich mir heute früh auch schon gestellt habe! Vor allem finde ich es einfach nur eine riesen Sauerei und in meine Augen eine völlig unqualifizierte Aktion.
Deine Idee mit der neuen Liste und die alte aufbewahren ist eine sehr gute Idee die ich meinen Wahlvorstandskollegen mal gleich vorschlagen werde.
Hoffe nur das dies die letzte Aktion in diese Richtung war.
Vielen Dank für Deinen Vorschlag!
Erstellt am 10.02.2006 um 11:34 Uhr von packer
hi jutta,
die behinderung von wahlen kann strafrechtliche konsequenzen nach sich ziehen!
das war dem übeltäter wohl nicht ganz klar... ihr könnt es ja mal zum aushang bringen, als offener brief an den verursacher...
gruß,
packer
Erstellt am 10.02.2006 um 11:39 Uhr von Jutta Schmidt
Hallo Packer,
erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Wo finde ich denn ggf. etwas zu den rechtlichen Konsequenzen, hast Du da ggf einen Tipp für mich wo ich mal nachschauen könnte?
Viele Grüße
Jutta
Erstellt am 10.02.2006 um 11:49 Uhr von Petrus
Hi Jutta,
die straftrechtlichen Konsequenzen von Wahlbehinderung (u.a.) werden in §119 (1) Nr. 1 angedroht: Freiheitsstrafe von max. 1 Jahr oder Geldstrafe...