Erstellt am 09.02.2006 um 23:41 Uhr von Heini
Auch Wahlvorstandsmitglieder sind Mitarbeiter des Betriebes und haben das Recht, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen wie jeder Arbeitnehmer auf Listen, auch mit anderen Kollegen, für den BR zu kandidieren. Ob dir die Kollegen, die auf den anderen Listen kandidieren, genehm sind, ist unerheblich. Letztendlich entscheiden die Wähler wer in den BR gewählt wird und das ist auch gut so.
Erstellt am 10.02.2006 um 07:58 Uhr von Norden
Schon die zweite Frage innerhalb kürzester Zeit, die in die völlig falsche Richtung geht.
(vgl. http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=3285&nav=all)
Meine Meinung:
Der Wahlvorstand hat eine korrekte BR-Wahl zu organisieren, daran kann er gemessen werden.
Ungeachtet davon können die Mitglieder des Wahlvostands selbst kandidieren, daran haben "alteingessene BR-Mitglieder" nichts zu mosern.
Es ist grundsätzlich doch schön zu sehen, wenn es noch Betriebe ging, wo sich noch Kandidaten finden.
Bei uns haben die Arbeitnehmer schon Angst, sich aufstellen zu lassen, da man damit beim Chef unangenehm auffallen würde. Nur die aus dem zuletzt gewählten BR lassen sich aufstellen (von 9 Leuten sind nach den 4 Jahren noch 5 übrig geblieben) und das auch nur, weil sie weiter "Kündigungsschutz" genießen wollen. An konstruktive Arbeit denkt bei uns niemand. Im Grunde verständlich, wenn es aus der Belegschaft keine Rückendeckung mehr gibt.
Und wenn bei Peters Gegen-Wahlvorschlagsliste Führungspersonal auftaucht, dann wird das doch wohl die Belegschaft ebenso sehen und diese nicht wählen. Schließlich handelt es sich um eine geheime Wahl, so dass niemand abgestraft werden kann. Und wer doch diese Angst in sich trägt, dem es gesagt: Es kann Dich immer und überall treffen. Das Schwert der Kündigung schwebt über allen.
Noch zum Kündigungsschutz: Der gilt für BR-Mitglieder auch nur in betriebsbedingten Situationen. Wer ansonsten scheiße baut, der ist wie jeder andere schnell draußen.
Das musste ich mal loswerden.
Erstellt am 10.02.2006 um 10:38 Uhr von mueller.b
Ihr solltet prüfen ob die Beteiligung einer oder mehrer Gewerkschaften ermöglicht wurde. Diese haben, wenn im Betrieb ein Mitglied ist, dass Recht zu den Sitzungen des Wahlvorstandes teilzunehmen.
Bei der Überprüfung von Listen und zur Klärung ob es Mängel gibt, die zu einer Anfechtung der Wahl führen könnten, ist hier eine, wenn auch kleine Möglichkeit der Einflussnahme oder zumindest der Informationsbeschaffung möglich.