Wir haben einen Betriebsrat gewählt. Es wurde aber kein Aushang vom Wahlvorstand gemacht, wo und wie lange gewählt werden kann.
Einige MA haben sich nun beschwert, das sie dadurch ihre Stimme nicht abgeben konnten und wollen die Wahl nun anfechten.
Ist dieses Verhalten korrekt und wie lange nach der Wahl kann diese angefochten werden?