In unserem Betrieb finden im März Betriebsratswahlen statt.
Ich war beim Wahlvorstand, der gleichzeitig aus den drei freigestellten BR-Mitgliedern besteht und wollte mich auf die einzige, zur Wahl ausgeschriebene Liste eintragen lassen.

Der WV erklärte mir, daß sie keinen mehr auf die Liste nehmen, obwohl das noch in der ausgeschriebenen Frist war. Und das ich eine eigene Liste einreichen kann, was ich aber nicht möchte.

Meine Frage: Darf er das? Ích denke das es persönliche Gründe mirgegenüber sind, den ich bin auch längere Zeit in der Gewerkschaft und war mal Jugendvertreter in einem anderen Betrieb.

Kann man diese Wahl anfechten?