Neuwahlen - können die auch durch "Nichtbetriebsratsmitglieder" eingeleitet werden?
Hallo! Wir sind sehr unzufrieden mit unserem Betriebsrat. Leider leitet dieser aber keine Neuwahlen ein. Ist es möglich, dass wir "Nicht-Betriebsratsmitglieder" eine Neuwahl starten?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe C.K.
Community-Antworten (7)
08.02.2006 um 15:58 Uhr
Dieses Jahr bis ende Mai müssen die Neuwahlen BR durchgeführt sein. Specht euern Personalchef darauf an
08.02.2006 um 16:00 Uhr
Hallo, schau mal in & 16 des BetrVG: Spätestens 10 Wochen vor Ende seiner Amtszeit muss der BR einen Wahlvorstand benennen. Wenn 8 Wochen vor Ende der Amtszeit kein Wahl-VS besteht, bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. Wenn ihr einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat habt, kann auch der den Wahl-VS bestellen, wenn acht Wochen vor Ende der Amtszeit des BR noch nichts passiert ist.
08.02.2006 um 16:02 Uhr
@Maria Ob gerade der Personalchef Interesse daran hat, dass ein Betriebsrat besteht, würde ich ein Stück weit in Zweifel ziehen.
08.02.2006 um 16:06 Uhr
CeDe
stimmt fast, aber ob ihm ein Gerichtsbeschluß lieber ist? Mit Reden vorher und ihm die möglichkeiten aufzeigen im Falle eines Falles----------- glaub mir, dann reagiert auch ein Personalchef.
Maria
08.02.2006 um 16:15 Uhr
Maria, reden ist sicher immer gut. Aber der Personalchef kann keinen Wahlvorstand für die Betriebsratswahl bestellen.
08.02.2006 um 16:33 Uhr
Sorry CeDe,
habe mich nicht gut ausgedrückt, der Personalchef soll und kann keinen Wahlvorstand bestellen-logisch, ich meinte ja auch nur das er dem BR jederzeit die Frage nach einer Neuwahl, wann diese den sein soll- stellen kann.
Maria
08.02.2006 um 21:28 Uhr
Drei AN des Betriebes gehen zum ArbG und beantragen die Einsetzung eines Wahlvorstandes.
Übrigens, wenn BR und AN sich streiten freut sich mit Sicherheit der Personaler.
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