Erstellt am 08.02.2006 um 14:58 Uhr von Maria
Dieses Jahr bis ende Mai müssen die Neuwahlen BR durchgeführt sein. Specht euern Personalchef darauf an
Erstellt am 08.02.2006 um 15:00 Uhr von CeDe
Hallo,
schau mal in & 16 des BetrVG: Spätestens 10 Wochen vor Ende seiner Amtszeit muss der BR einen Wahlvorstand benennen. Wenn 8 Wochen vor Ende der Amtszeit kein Wahl-VS besteht, bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. Wenn ihr einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat habt, kann auch der den Wahl-VS bestellen, wenn acht Wochen vor Ende der Amtszeit des BR noch nichts passiert ist.
Erstellt am 08.02.2006 um 15:02 Uhr von CeDe
@Maria
Ob gerade der Personalchef Interesse daran hat, dass ein Betriebsrat besteht, würde ich ein Stück weit in Zweifel ziehen.
Erstellt am 08.02.2006 um 15:06 Uhr von Maria
CeDe
stimmt fast, aber ob ihm ein Gerichtsbeschluß lieber ist?
Mit Reden vorher und ihm die möglichkeiten aufzeigen im Falle eines Falles----------- glaub mir, dann reagiert auch ein Personalchef.
Maria
Erstellt am 08.02.2006 um 15:15 Uhr von CeDe
Maria, reden ist sicher immer gut. Aber der Personalchef kann keinen Wahlvorstand für die Betriebsratswahl bestellen.
Erstellt am 08.02.2006 um 15:33 Uhr von Maria
Sorry CeDe,
habe mich nicht gut ausgedrückt, der Personalchef soll und kann keinen Wahlvorstand bestellen-logisch, ich meinte ja auch nur das er dem BR jederzeit die Frage nach einer Neuwahl, wann diese den sein soll- stellen kann.
Maria
Erstellt am 08.02.2006 um 20:28 Uhr von Heini
Drei AN des Betriebes gehen zum ArbG und beantragen die Einsetzung eines Wahlvorstandes.
Übrigens, wenn BR und AN sich streiten freut sich mit Sicherheit der Personaler.