Kann ein Wahlvorschlag nach Ablauf der Einreichungsfrist zurückgezogen werden, so dass nur noch eine Liste insgesamt zur Wahl steht? Wird dann daraus wieder eine Persönlichkeitswahl, oder bleibt es beim Listenwahlverfahren?
Erstellt am 08.02.2006 um 20:34 Uhr von Heini Die Liste kann nicht zurückgezogen werden. Es bleibt bei einer Listenwahl.