Erstellt am 10.02.2006 um 08:05 Uhr von Werner
Hallo Sonja,
nein, die Amtszeit verlängert sich nicht.
Sie beläuft sich auf genau 4 Jahre von der konstituierenden Sitzung an.
Solltet Ihr den Termin nicht einhalten kommt Ihr in eine BR lose Zeit.
§21 BetrVG und Kommentare.
ALSO VORSICHT!
Erstellt am 10.02.2006 um 08:09 Uhr von Norden
Fristen?
http://www.betriebsratswahl.de/terminkalender/wahlkalender.php
Erstellt am 10.02.2006 um 08:10 Uhr von Ramses II
Werner,
nicht 4 Jahre ab der konstituierenden Sitzung, sondern 4 Jahre ab Beginn der Amtszeit.
Erstellt am 10.02.2006 um 08:32 Uhr von Werner
Ramses II,
wie deffiniert sich denn der Beginn der Amtszeit?
Ich habe von unserem RA die Aussage bekommen das die Konstituierung (erste Sitzung des neu gewählten BR`s) das ausschlaggebende Datum ist.
Erstellt am 10.02.2006 um 08:46 Uhr von Ramses II
Der Beginn der Amtszeit bestimmt sich regelmässig durch das Ende der Amtszeit des vorherigen BR.
Ausnahme: Wenn der neue BR erstmals im regelmässigen Wahlzeitraum gewählt wurde, dann ist der Beginn der Amtszeit die Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Erstellt am 10.02.2006 um 08:47 Uhr von Werner
Man bedankt sich recht herzlich. ;-)
Erstellt am 10.02.2006 um 08:59 Uhr von Bäda
Die Amtszeit endet auf alle Fälle genau 4 Jahre nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Erstellt am 10.02.2006 um 10:06 Uhr von mueller.b
Spätestens sechs Wochen vor dem tag der Stimmabgabe erlässt der wahlvorstand ein wahlausschreiben.
(Quelle § 3 Wahlordnung des BetrVG)
Erstellt am 10.02.2006 um 12:03 Uhr von NoLi
Hallo Bäda,
hier brauchen wir ausnahmsweise nicht einmal den Fitting um dich zu korrigieren, es genügt ein Blick in den Wortlaut des BetrVG.
Zweiter Abschnitt Amtszeit des Betriebsrats
BetrVG § 21 Amtszeit
Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt
mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein
Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit.
Damit müssen wir pflichtschuldigst dem König der Könige den ihm zustehenden Respekt zollen.
Almächd
NoLi