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Gekündigte Mitarbeiter als Kandidaten - ist das möglich?

Z
zopfmar
Nov 2016 bearbeitet

Am 30.Januar haben bei uns 39 Mitarbeiter ihre betriebsbedingten Kündigungen erhalten.Das Wahlausschreiben wurde am 1.2. ausgehangen.Dürfen sich diese 39 Mitarbeiter als Kandidaten aufstellen lassen?Haben sie deswegen auch einen 6monatigen Kündigungsschutz?Und was passiert,wenn einer von ihnen in den Betriebsrat gewählt wird?Was ist,wenn eine Liste nur mit diesen 39 Mitarbeitern zur Wahl zugelassen wird(genug Stützunterschriften) und diese Liste die Mehrheit erhält ?Wenn sie ihre Kündigungsschutzklagen verlieren und die Firma verlassen müssen,muss dann ein neuer Betriebsrat gewählt werden?Bitte gibt mir dazu die Paragraphen!

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Community-Antworten (4)

O
Olaf0412

07.02.2006 um 17:35 Uhr

Wenn der gekündigte Mitarbeiter auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geklagt hat (wichtig!!), kann er sich für den BR aufstellen lassen.

Die Wählbarkeit bleibt dann so lange bestehen, bis rechtskräftig geklärt ist, ob die Kündigung gerechtfertigt war.

Wird ein gekündigter Arbeitnehmer gewählt, so tritt bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung im Allgemeinen ein Ersatzmitglied an die Stelle des gewählten Mitglieds in den BR ein.

N
Norden

07.02.2006 um 18:00 Uhr

Ich fände an diesem (erschreckenden) Fall noch wissenswert, ob die gekündigten Arbeitnehmer auf der Wählerliste stehen. Schließlich wäre der Arbeitgeber dem Wahlvorstand gegenüber verpflichtet gewesen, ihn über die geplanten Kündigungen zu informieren.

Ich wünsche viel Glück,

Z
zopfmar

15.02.2006 um 16:01 Uhr

Einige Arbeitnehmer(von den gekündigten) stellen sich als Kandidaten auf.Es wird eine Personenwahl stattfinden.Der Wahlvorstand war vom Arbeitgeber informiert,wer gekündigt wird.Haben diese Leute nun einen 6monatigen Kündigungsschutz?Kündigungen wurden am 30.1. ausgesprochen und das Wahlschreiben wurde am 1.2. ausgehangen.

RI
Ramses II

15.02.2006 um 20:07 Uhr

So lange diese AN noch Arbeitnehmer sind (also während der Kündigungsfrist) haben diese Kollegen das passive und aktive Wahlrecht egal ob sie Kündigungsschutzklage eingereicht haben oder nicht!

Sie haben damit selbstverständlich auch den Kündigungsschutz. Für die bereits ausgesprochene Kündigung ist der aber natürlich nutzlos!

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