Listenwahl oder Persönlchkeitswahl - was gilt wann?
Sind wir bei 186 Wahlberechtigten eigentlich nach der WahlO gezwungen, eine Listenwahl durchzuführen, oder können wir auch eine Persönlicheitswahl durchführen. Dies wäre nämlich unser Favorit.
Community-Antworten (5)
07.02.2006 um 15:26 Uhr
Seht zu, dass alle Wahlbewerber auf eine einzige Liste kommen, dann gibt es automatisch Personenwahl ;-)
07.02.2006 um 15:42 Uhr
Natürlich seid Ihr nicht gezwungen, eine Listenwahl durchzuführen. Wenn nur eine gültige Liste eingeht, findet Persönlichkeitswahl statt, sobald aber eine 2. gültige Liste eingereicht wird, findet zwangsläufig Listenwahl statt
07.02.2006 um 20:41 Uhr
Hallo Zusammen ...
ich möchte an dieser Stelle einmal etwas sagen. Nichts für ungut Olaf aber ... dieses "Seht zu das Ihr alle auf eine Liste kommt blabla" kann ich nicht mehr hören. Wer sich tatsächlich für die Betriebsratsarbeit interessiert kann sich auf solche Naivitäten nicht einlassen. Ich rate auch dringend davon ab sich auf eine Persönlichkeitswahl zu verlassen.
Gruß Marco
08.02.2006 um 08:09 Uhr
Ok, aber sagst Du uns auch, warum Du davon abrätst?
08.02.2006 um 10:03 Uhr
Hallo,
danke erstmal für die Antworten. Ich denke wir werden eine Liste aushängen und alle, die mitmachen wollen tragen sich da ein. Damit haben wir erst einmal alle auf einer Liste. Dann sind meines Wissens nach 14 Tage Zeit, die wir bangen müssen. Sollte dann jemand wider Erwarten mit einer weiteren Liste ankommen (und das will eigentlich niemand in unserem Unternehmen), dann kann ich doch die ausgelegte Liste noch um die Bewerber erweitern, die auf der zusätzlichen Liste stehen. (Es kann doch jeder jeden als kandidat vorschlagen oder?)Dann müssen sich diese Leute sowieso entscheiden, welche Kandidatur sie aufrechterhalten wollen. Im Zuge dieses Entscheidungsprozesses kann man dann mit den Leuten ja reden. Wer 5% alles Wahlberechtigten hinter sich vereinen kann (und die braucht ja die Liste) der braucht sich vor einer Perönlichkeitswahl doch nicht zu fürchten, oder?
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