Erstellt am 07.02.2006 um 14:47 Uhr von NoLi
Ja, selbstverständlich kann (und sollte) er das. Er kann (und sollte) sich ja auch selber wählen.
Gruss NoLi
Erstellt am 08.02.2006 um 13:23 Uhr von linde002
sie zählt ja sowieso mit als Stützunterschrift, da er seiner Kandidatur zugestimmt hat mit seiner Unterschrift.
Erstellt am 08.02.2006 um 13:52 Uhr von NoLi
@linde002,
das ist nicht ganz korrekt.
Die Zustimmungsunterschrift zählt nur dann als Stützunterschrift wenn sie auf der Vorschlagsliste geleistet wurde und wenn der Wille des Unterschreibenden sie auch als Stützunterschrift zu werten eindeutig erkennbar ist.
Das heißt, eine Unterschrift auf einer getrennten Zustimmungserklärung kann nicht als Stüzunterschrift gewertet werden.
Gruss
NoLi
Erstellt am 09.02.2006 um 09:12 Uhr von Linde002
@NoLi Hallo zusammen,
manchmal macht man sich es aber auch kompliziert, warum soll ein Kanditat auf einer anderen Liste als der Vorschlagsliste mit seiner Unterschrift, die Kandidatur bestätigen, die dann auch gleichzeitig als Stützunterschrift zählt?
Oder hab ich da ein Denkfehler ?
Kann aber auch sein, wenn die Stützunterschriften auf einer anderen Liste stehen, als die der Vorschlagsliste, daß die Kandidatenunterschrift nicht als Stützunterschrift zählt , ist das so gemeint ?
mfG. linde002