Stützunterschriften bei der Liste
Wir werden im Unternehmen, welches viele Standorte in Deutschland hat, im September das Wahlausschreiben für die Wahl eines neuen BR erlassen. Wenn nun pot. Kandidaten sich ihre Stützunterschriften besorgen, kam bei uns im Wahlvorstand die Frage auf, wie es aussieht bei z.B. Homeoffice-Beschäftigten die nicht in dir Firma kommen können, ihre Stützunterschrift zu leisten. Ist es z.B. zulässig, dass ein Mitarbeiter seine Unterstützung per Email erklärt, oder muss er wirklich auf der Kandidatenliste persönlich unterschreiben?
Community-Antworten (2)
02.09.2022 um 14:36 Uhr
Bei uns sind einige Kollegen tatsächlich zu Personen nach Hause gefahren oder haben die Stützunterschriftenliste per Post hin und her geschickt. Du kannst ja mehrere Stützunterschriftenlisten für einen Wahlvorschlag (Achtung: Kandidatenteil + Unterschriftenteil, klar verbunden) haben. Diese müssen dann am Ende alle zusammengeführt werden und als eine Liste abgegeben werden. Somit kann auf einer Liste auch nur eine Unterschrift stehen. (Achtung: Laufende Nummer einhalten)
02.09.2022 um 15:50 Uhr
Es muss eine echte Unterschrift sein. Man könnte also ein Schreiben aufsetzen, das man für die Liste "die Besten" von der Firma "Tollhaus" bei der BR-Wahl am 10.10.2110 unterstützen möchte.
Unterschrift drunter und an den Listenführer schicken.
Gleiches gilt auch für Kandidaten ... also man kann seine Kandidatur auf einer Liste mit so einem Schreiben erklären.
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