Betriebsratswahl - darf ein AN in Altersteilzeit-Freistellungsphase teilnehmen?
Darf ein AN in der Altersteilzeit Freistellungsphase an der BR-Wahl teilnehmen?
Community-Antworten (3)
06.02.2006 um 19:55 Uhr
Nein. Da keine Rückkehr in die Firma vorgesehen ist, darf diese Personengruppe nicht wählen. Wenn sich der Arbeitnehmer noch nicht in der Freistellungsphase befindet, dann darf auch noch gewählt werden.
07.02.2006 um 11:41 Uhr
Das sieht Kittner in seiner Kommentierung aber anderst. Ich zitiere "AN in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit im Blockmodell sind wahlberechtigt" (a.A LAG Düsseldorf v. 31.10.02-5TaBV 42/04 vgl. BAG NZA 01, 461). Auch wenn der MA während der Freistellungsphase keine Arbeitsleistung mehr erbringen muss und nicht mehr in den Betrieb eingegliedert ist, unterliegt er der Mitbestimmung des Betriebsrates. Daher ist es undemokratisch Ma einerseits den Auswirkungen der Handlungen des BR (z.B. bei einer BV) zu unterwerfen, ihm aber keine Einflussmöglichkeiten auf die Zusammensetzung des BR zu geben.
Gruß nidis
07.02.2006 um 13:32 Uhr
nidis...ich mag ja eigentlich nicht mehr auf die Freistellungsphase eines ATZ'lers eingehen - diese Diskussion ist hier zu oft geführt worden. Nur eins: Auch der Bremer Professor Däubler sieht das ganze recht locker und sagt, das solche ATZ'ler NICHT wahlberechtigt sind. - Ich empfehle eine aktuellere Kommentierung - dringend!
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