Geschlecht in der Minderheit - kann das mehr Sitze erlangen als ihm als Minderheitengeschlecht zustehen?
Hallo,
wenn dem Geschlecht in der Minderheit nach d'Hondt keiner der 5 Betriebsratssitze mehr zusteht, wieviel Plätze müssen dann gewährt werden?? Bei der letzten Wahl kam der 1. Mann (wir sind in der Mehrzahl weibliche MA) auf Platz 8. Unser Vositzender sagte damals, dass in so einem Fall die Geschlechter gar nicht mehr berücksichtigt werden müssen und so wurde der Betriebsrat mit 4 Männern und 1 Frau besetzt, nach Stimmenanzahl eben. Ist das wirklich so ?? Wie wird der BR besetzt, wenn das Minderheitsgeschlecht keinen Platz mehr bekäme, aber nach absluter Stimmenzahl Platz 1-4 (von 5) belegen würde. Nach dieser Erfahrung wollen sich nämlich Frauen nicht mehr aufstellen lassen, da sie bei der letzten Wahl von den Männern "rausgekickt" worden sind. War das rechtens??
Community-Antworten (2)
06.02.2006 um 15:41 Uhr
Mehrzahl weiblich, "1. Mann auf Platz 8, 4 Männer+ 1 Frau, habe ich was verpasst?
Sollten die Männer in der Minderheit sein und es steht ihnen nach d´Hondt nicht mal ein Mindestmandat zu, ist damit aber nicht gemeint, das sie nicht die Mehrheit bilden können, wenn sich keine Frau aufstellt bzw. die Frauen nicht die Frauen wählen!
06.02.2006 um 15:54 Uhr
Ja, das war absolut richtig!
Aber 'rausgekickt' würde ich das nicht nennen - wenn die Männer nach Stimmen an Platz 1-4 liegen, dann ist das wohl der demokratische Wille eurer Belegschaft.
Aber wo liegt jetzt bei euch das Problem? Das wäre auch nicht anders, wenn die Männer bei euch entsprechend dem Verhältnis Anspruch auf 'nur' einen BR-Sitz hätten - das wäre dann nämlich nur der MINDESTanspruch, d.h. ein Mann (auch wenn er nur eine einzige Stimme bekäme) wäre auf jeden Fall im BR vertreten. Rein theoretisch könnten 'schlimmstenfalls' auch 5 Männer in den BR gewählt werden, wenn sie entsprechend Stimmen bekämen.
Gruß, Olaf
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