Erstellt am 03.02.2006 um 11:30 Uhr von floh
Hallo J.,
der Wahlvorstand macht die Liste alphabetisch.
Die Leute, die auf der Wähler-Liste stehen, einigen sich dann über die Reihenfolge. Dies ist dann auc so auf den Stimmzetteln zu übernehmen.
Gruß
floh
Erstellt am 03.02.2006 um 13:35 Uhr von NoLi
Hallo J.,
leider ist die Mitteilung von Floh nicht richtig. Der Wahlvorstand hat kein Recht an einem einmal eingereichten Wahlvorschlag irgendetwas zu ändern.
Das heisst die Kandidaten müssen sich vor dem Einreichen des Wahlvorschlags einigen in welcher Reihenfolge sie auf dem Wahlvorschlag stehen wollen. Wird dieser Vorschlag beim WV eingereicht muss dieser ihn auf Gültigkeit prüfen. Nach Feststellung der Gültigkeit wird der Vorschlag 1:1 (auch in puncto Reihenfolge) auf den Stimmzettel übernommen.
gruss
NoLi
Erstellt am 03.02.2006 um 23:51 Uhr von Ramses II
Hallo J.,
leider ist die Mitteilung von NoLi nicht ganz richtig.
Im Falle des vereinfachten Wahlverfahrens (5 bis 50 Wahlberechtigte, bzw. bis 100 Wahlberechtigte nach Vereinbarung) werden gemäß § 34 der Wahlordnung die Kandidaten alphabetisch auf dem Stimmzettel aufgeführt.
"Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen."
Erstellt am 07.02.2006 um 09:34 Uhr von NoLi
Sorry,
manchmal wird man "betriebsblind" und vergisst, dass es ausser dem normalen Wahlverfahren, (mit dem man in einem grossen Betrieb tagtäglich zu tun hat) auch das vereinfachte Wahlverfahren gibt.
Tschuldigung
NoLi