Erstellt am 02.02.2006 um 21:28 Uhr von otto
Guten Abend Nicole,
bei der Benennung der Kandidaten/innen verlangt § 6 Abs. 3 WahlO ausdrücklich eine erkennbare Reihenfolge. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann zur Ungültigkeit des Wahlvorschlags führen (§ 8 Abs. 2 Zif. 1 WahlO).
Eine vergleichbare Vorschrift gibt es für die Stützunterschriften nicht - warum auch. Die Numerierung der Stützunterschriften soll nur dem Wahlvorstand die Prüfung erleichtern, ob genügend Stützunterschriften geleistet wurden. Anders könnte es natürlich sein, wenn der Wahlvorstand Grund hat anzunehmen, dass hier manupuliert wurde.
Gruß otto
Erstellt am 02.02.2006 um 21:39 Uhr von Nicole_B.
hallo otto...geschummelt wurde 100%ig da es ne wunschliste unseres ag ist...mich würde aber mal interessieren wie es mit dem R an 27. stelle gesehen wird und ob das wirklich trotzdem real sein kann obwohl ab zeile 22, 4 spalten frei gelassen wurden und dann mit der 27. zeile weitergemacht wurde...ne richterin kann doch nicht so blind sein dann oder?
Erstellt am 02.02.2006 um 22:44 Uhr von otto
Hallo Nicole,
Sie verlangen von mir seherische Fähigkeiten, die ich nicht habe. Ich kenne nur den alten Juristenspruch: "Auf hoher See und vor Gericht ist man nur in Gottes Hand." Keine Ahnung, wie ein Gericht das beurteilen würde.
Nur eines ist klar: Alle diese Fragen kann man nur nach (!) der Wahl bei einer Wahlanfechtung gerichtlich prüfen lassen.
Gruß otto
Erstellt am 03.02.2006 um 16:24 Uhr von NoLi
Sorry nicole,
aber ich bin der Meinung wie Otto, dass eine Nummerierung der Stützunterschriften zwar hilfreich, aber letztendlich vollkommen unerheblich ist. Ich bin daher auch der Meinung, dass eine evtl Richterin nicht blind sein wird, sondern relativ schnell einer solchen Liste die Wirksamkeit zusprechen würde.
Wie otto schon sagte, wichtig und unverzichtbar ist die Nummerierung ausschließlich bei der Auflistung der Bewerber. Bei den Stützunterschriften muss geprüft werden ob sie v.Wahlberechtigten gegeben worden sind und ob sie nicht evtl. doppelt gegeben worden sind. Alles andere ist ziemlich egal. Siehe hierzu das Urteil des BAG vom 25.05.2005, 7 ABR 39/04.
Ich wünsche ein schönes Wochenende
NoLi