Erstellt am 02.02.2006 um 19:05 Uhr von Jupp
Grundsätzlich: Ja. Er / Sie muss allerdings jede Einzelheit von der Beziksregierung und ( z.B. Lehrkräfte auch vom Schulleiter ) genehmigen lassen.
Ohne Genehmigung Kann ein solches Amt zur Fritslosen Kündigung (auch bei Beamten a.L) führen.
Blesses