Kandidaten für eine Liste werben - ist das während der Arbeitszeit erlaubt?
Hallo, kann mir jemand sage, ob es wärend der Arbeitszeit erleubt ist Mitarbeiter für eine Liste zu werben und zu informieren ?
Community-Antworten (2)
02.02.2006 um 14:42 Uhr
es steht nirgendwo, daß es verboten ist... also? und ich würde im zweifelsfalle, sozusagen zur konfliktvermeidung, die leute in der pause rekrutieren :)
gruß, packer
02.02.2006 um 15:02 Uhr
Hallo ja, ein AN wird für die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten bezahlt und nicht für Wahlwerbung/Kandidatenrekrutierung etc. pp.
Und ich nehme an, Du bist ein solcher (Arbeitnehmer)! Also, die Pausenzeiten nutzen!
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