Erstellt am 30.01.2006 um 12:06 Uhr von Frank B.
Müssen müssen mindestens drei bzw. einer reicht auch aus. Soll ist richtig formuliert, im Gesetz steht auch es sollten doppelt so viele Kandidaten wie Betriebsräte zu wählen sind, auf dem Vorschlag stehen.
Erstellt am 30.01.2006 um 13:15 Uhr von einfachIch
Hallo Freund Frank B.,
"drei bzw. einer reicht auch aus" .... ein Wiederspruch im Wiederspruch *lol*
ich würde mal sagen einer muss, bestenfalls sollten sechs um hain´s Frage mit den Ersatzbetriebsräten auch zu beantworten, das wären dann für den besten Fall auch 3 [aber, da gibt es kein muss ! (?) ] und wenn Ihr dann noch 8 Stützunterschriften beifügt, seit ihr sooooowas von perfekt ....
Aber vieleicht kann mir Frank B. oder ein anderer Profi mal erklären was passiert wenn nur ein Bewerber auf der Liste steht, weil man gedacht hat es kommen noch weitere Listen, aber diese kommen nicht bis Einreichungsfristende ? Falls jetzt ein Schlauer kommt und sagt Fristverlängerung um eine Woche, bitte die Rechtsgrundlage ....
DANKE
Erstellt am 30.01.2006 um 13:31 Uhr von Olaf0412
@einfachIch:
Zum ersten Teil - "ich würde mal sagen einer muss, bestenfalls sollten sechs" - Kann ich nichts hinzufügen, ist absolut korrekt :)
und zum zweiten Teil:
eine Fristverlängerung für die Einreichung der Wahlvorschläge kommt nur in Betracht, wenn bis Ablauf der 2-Wochen-Frist keine gültige Vorschlagsliste eingereicht wurde (§ 9 WO).
Wenn jetzt nur eine Liste mit einem einzigen Kandidaten fristgemäß eingereicht wurde, ist dies die einzige gültige Vorschlagsliste und der künftige Betriebsrat wird dann wohl eine Ein-Mann-Veranstaltung.
Erstellt am 30.01.2006 um 13:45 Uhr von pippa
NoLi oder Fayence haben letzte Woche mal geschrieben: "Stehen nach Ablauf der Einreichungsfrist nur weniger Kandidaten zur Wahl als BR-Mitglieder zu wählen sind, muss der WV auch dann eine Nachfrist setzen." Das wurde aus einer Kommentierung zu §9 WO zitiert
Erstellt am 30.01.2006 um 13:53 Uhr von einfachIch
Hallo Olaf0412
hallo pippa,
nun ich würde Olaf´s Darlegung voll teilen denn die eingereiche Liste war ja korrekt und somit gültig.
Wenn es denn eine Kommentierung zu §9 WO gibt die das anders darstellt, würde ich gern mehr dazu wissen.....
und pippa, um es dann auszumahlen, wenn nach der Nachfrist noch keine weitere Liste eingeht ? Hat Olaf dann mit der Ein-Mann-Veranstaltung recht ?
Erstellt am 30.01.2006 um 13:55 Uhr von Olaf0412
Sorry, pippa hat Recht!
Das habe ich überlesen, aber es steht tatsächlich da.
Und weiter steht da, dass nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ein kleinerer BR gewählt wird.
Erstellt am 30.01.2006 um 14:03 Uhr von Frank B.
Also um meine Antwort zu präzisieren, um einen Dreier BR zu wählen sind mindestens drei Kandidaten erforderlich, sollten sich nicht so viele finden reicht ein Kandidat, da dann auf die nächst niedrigere Zahl abgestellt wird.
Erstellt am 30.01.2006 um 15:49 Uhr von Fayence
Präzisierung der Präzision!
... letzteres aber erst, nachdem im Fall der Fälle (zu wenig KandidatInnen im ersten Anlauf) eine Nachfrist gesetzt worden ist.
Und Ehre dem, dem Ehre gebührt!
Der ursprünglich sachdienliche Hinweis zur Klärung dieser Frage stammt von einem guten Geist us däm hillige Kölle.
Driss, habe eigentlich ein kölsches Schreibegelübde abgelegt! Es sei mir noch einmal verziehn!
Erstellt am 30.01.2006 um 19:51 Uhr von hain
Möchte mich hiermit bei allem Beantwortern meiner Frage bedanken. Habe in den Gesetzen so direktt nichts darüber gefunden.
Gruß Hain