Erstellt am 30.01.2006 um 11:28 Uhr von DocPille
Hi,sammeln sobald bekannt ist das wahlen sind,nur die Abgabefrist muss eingehalten werden,innerhalb 2 Wochen nach Aushang Wahlausschreiben.
Während der Arbeitszeit,du musst ja nicht Tagelang dafür unterwegs sein.
Gruß
Erstellt am 30.01.2006 um 14:03 Uhr von einfachIch
Hallo DocPille,
noch mal ich.
Ich glaubte irgendwo gelesen zu haben "wird eine Liste vor Aushang des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand eingereicht, so ist Diese so zu behandeln und der Eingang zu quittieren, als sei sie als Erste am folgenden Arbeitstag nach dem Wahlaushang, erfolgt.
Nun du bitte ....... Micha wird sich freuen.
und Micha,
wenn du deine dir übertragenen Arbeitsaufgaben trotz deiner Sammelaktivität innerhalb der Arbeitszeit erledigst wird sicher kein Einwand bestand haben.
Wenn du allerdings im Job nix mehr gebacken bekommst weil du mit den Kollegen zum Unterschriftenfang bei den Brasilianerinnen vorbei ..... *lol* und die Frauen in die Vouge-Depandanc einlädst ....., dann gibts sicher Ärger