Unterschriften für Listen sammeln - während der Arbeitszeit erlaubt ??
hallo zusammen, frage nach wegen den stützunterschriften , wann darf ich unterschriften sammeln und darf ich das während der arbeitszeit ? gibt es dazu eine vereinbahrung ?
Community-Antworten (2)
30.01.2006 um 12:28 Uhr
Hi,sammeln sobald bekannt ist das wahlen sind,nur die Abgabefrist muss eingehalten werden,innerhalb 2 Wochen nach Aushang Wahlausschreiben. Während der Arbeitszeit,du musst ja nicht Tagelang dafür unterwegs sein.
Gruß
30.01.2006 um 15:03 Uhr
Hallo DocPille,
noch mal ich.
Ich glaubte irgendwo gelesen zu haben "wird eine Liste vor Aushang des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand eingereicht, so ist Diese so zu behandeln und der Eingang zu quittieren, als sei sie als Erste am folgenden Arbeitstag nach dem Wahlaushang, erfolgt.
Nun du bitte ....... Micha wird sich freuen.
und Micha, wenn du deine dir übertragenen Arbeitsaufgaben trotz deiner Sammelaktivität innerhalb der Arbeitszeit erledigst wird sicher kein Einwand bestand haben. Wenn du allerdings im Job nix mehr gebacken bekommst weil du mit den Kollegen zum Unterschriftenfang bei den Brasilianerinnen vorbei ..... lol und die Frauen in die Vouge-Depandanc einlädst ....., dann gibts sicher Ärger
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