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Sind Chefärzte wahlberechtigt?

U
UB
Nov 2016 bearbeitet

Sind Chefärzte einer Klinik aktiv wahlberechtigt, wenn sie im Angestelltenverhältnis stehen, keine eigenständigen Personalbefugnisse haben und auch in anderen Fragen (z.B. Investitionen) nicht allein entscheidungsbefugt sind?

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Community-Antworten (3)

M
Minotaurus

27.01.2006 um 23:21 Uhr

JA! ...es sei denn, sie sind noch keine 6Monate angestellt.

K
Kölner

27.01.2006 um 23:59 Uhr

Mini Taurus, dass ist aber echt starker Tobak: Was in aller Welt reitet Dich, dass aktive Wahlrecht mit 6 Monaten in Verbindung zu bringen? Das ist gröbster Unfug! Entschuldige, ich versteh natürlich: Sie dürfen dann erst aktiv wählen, wen sie operieren.

O
otto

28.01.2006 um 01:31 Uhr

Hallo Kölner, Sie haben ja völlig recht. Wir sollten aber UB nicht verwirren, der doch auf ein ganz anderes Problem abzielt. Also UB:

  • Chefärzte mit den von Ihnen dargestellten eingeschränkten Kompetenzen sind keine leitenden Angestellten, also Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und deshalb bei der BR-Wahl wahlberechtigt.
  • Sie sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl in einem Arbeitsverhältnis zu ihrem Betrieb stehen. Wie lange sie bereits beschäftigt sind - zehn Jahre, ein Jahr oder einen Tag - ist für das Wahlrecht unerheblich. Gruß otto

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