Erstellt am 27.01.2006 um 15:02 Uhr von NoLi
lieber Horst,
zur Beantwortung Deiner Frage muss man wissen ob Ihr Personen oder Listenwahl habt?
gruss
NoLi
Erstellt am 27.01.2006 um 15:35 Uhr von Horst
Wir haben nun die Wahl eingeleitet, es werden nach der Geschlechterregelung mindestens 3 Frauen im Betriebsrat sein. Insgesamt wird der künftige BR 7 Mitglieder stark sein. Meine Frage: Nachdem gewählt ist wie werden die Sitze verteilt? Erst die 3 Frauen mit den meisten Stimmen und dann nach den anderen meisten Stimmen oder die 3 besten Frauen und dann die 4 besten Männer?
Wie wird das gezählt? Es ist eine Personenwahl
Erstellt am 27.01.2006 um 15:53 Uhr von packer
moin horst,
schau mal bitte in das wahlordnungsgesetz § 22.
also erst das geschlecht in der minderheit berücksichtigen, dann weitere bewerber unabhängig von ihrem geschlecht unter reihenfolge der höchsten stimmen. danach entscheidet das los, wenn für den letzten platz stimmengleichheit herrscht.
sind weniger gewählte als reservierungen für das minderheitengeschlecht vorhanden, verfällt dieser quasi, da "aufgefüllt" wird mit den restlichen bewerbern.
Gruß,
packer
Erstellt am 27.01.2006 um 16:02 Uhr von Kölner
Hallo packer...kannst Du mir den zweiten Absatz Deines Beitrages och mal erklären - so ist der verdammt missverständlich!
Erstellt am 27.01.2006 um 16:16 Uhr von schnucki
hallo horst,
erst wird das geschlecht der minderheit bestimmt, also drei frauen. danach werden die restlichen br-mitglieder nach der höchstzahl der stimmen gezählt. egal ob frau oder mann
Erstellt am 27.01.2006 um 16:23 Uhr von packer
hi kölschner,
ist n komischer satz, fehlt das wörtchen "sitz" nach "dieser"...
sagt nur, daß z.b. bei zwei reservierungen für das minderheitengeschlecht, sagenwamal frauen, aber nur einer gewählten kandidatin, der rest der sitze ganz normal nach höchststimmen verteilt wird.
Erstellt am 27.01.2006 um 16:24 Uhr von packer
ich will größere eingabefenster!!!
bin doch sehlegastheniker
Erstellt am 27.01.2006 um 16:28 Uhr von Bernd
Packer,
das ist aber nicht der Weg den die WO vorsieht.
Laut WO ist erst das Wahlergebnis ohne Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts zu ermitteln und dann, falls das Minderheitengeschlecht nicht ausreichend vertreten ist, quasi von hinten beginnend auszutauschen.
Erstellt am 27.01.2006 um 16:49 Uhr von Kölner
Danke Bernd...hier bist Du das Licht in der Dunkelheit der Wahlwelt!
Leider lieber packer ist Deine Aussage, welche ich zu hinterfragen gewagt habe, so nicht richtig.
Wahlergebnisermittlung gemäß § 22 WO:
- Zunächst die Mindestsitze verteilen in der Reihenfolge der jeweils höchsten Stimmen (Rn 2 zu § 22 WO); andere Stimmenzahlen des anderen Geschlechts interessieren nicht
- dann kommt es zur Verteilung der weiteren Sitze OHNE Berücksichtigung des Geschlechts (Rn 3 § 22 WO)
Fettich!!
Streichen wir Deine zwei Aussagen 10994 und 10987, ja?
Erstellt am 27.01.2006 um 17:35 Uhr von packer
nö kölner, aber genau das hab ich ja zu sagen versucht bzw. daß lese ich auch aus dem §22 heraus! da wird nix gestrichen bei mir :)
du stimmst bernd zu, obwohl er etwas anderes als du und ich sagt? was meint bernd mit wahlergebnis, etwa die stimmauszählung und was ist mit von hinten austauschen??
der zweite absatz meiner ersten aussage, die du hinterfragt hast, regelt nur den fall, wenn ein minderheitengeschlecht nicht in der reservierten anzahl vorhanden ist. oder meinst du etwa alles, was nach dem ersten satz geschrieben hab? arrgh!
also kölner, irgendwie biste ein wenig konfus heute!
oder ich habe einen ganz gewaltigen an der waffel... was ich nich glaube...
Erstellt am 27.01.2006 um 17:50 Uhr von Kölner
Gut...
"[...] sind weniger gewählte als reservierungen für das minderheitengeschlecht vorhanden, verfällt dieser [sitz] quasi, da "aufgefüllt" wird mit den restlichen bewerbern"
Deiner Aussage gemäß, würde ein Minderheitengeschlecht nur dann in den BR kommen, wenn es gewählt wäre. Gewählt ist man dann, wenn man zumindest die siebtmeisten Stimmen bekommt, nicht wahr.
Wenn also bei einem 7köpfigen BR einige Minderhheitsgeschlechtler auf Platz 8, 9 oder 10 stehen, wären sie Deiner Aussage nach nicht im BR. Das ist aber nicht richtig.
Tja, das mit dem "von hinten austauschen" ist natürlich bei einer einzelnen Vorschlagsliste völliger quatsch. Das sieht ja nur § 15 WO für mehrere Vorschlagslisten vor...das hatte ich in meiner ersten Euphorie für Bernd überlesen.
"packer", ich schließe Dich ab sofort wieder in meine Gebete ein.
Erstellt am 27.01.2006 um 18:51 Uhr von mumie
Bei Personenwahl kann man das vielleicht auch so ganz leicht erklären:
Erstens:
Die Sitze ohne Berücksichtigung des Geschlechts verteilen.
Zweitens:
Falls das Minderheitengeschlecht ausreichend vertreten ist, dann ist man fertig. Falls nicht, dann verliert der schlechteste Bewerber des "Mehrheitsgeschlechts" seinen Platz. Und ein Bewerber des Minderheitengeschlechts rückt nach. (Falls vorhanden)
Drittens:
Falls das Minderheitengeschlecht ausreichend vertreten ist, ist man jetzt fertig. - Falls nicht, dann macht man mit "Zweitens" weiter. (Falls noch Bewerber des Minderheitengeschlechts vorhanden sind).
Ich hoffe, es stimmt. Es steht aber eigentlich genau in der Wahlordnung, wie man das macht.
Erstellt am 27.01.2006 um 19:11 Uhr von Kölner
Kollege mumie, das ist eben nicht richtig! Erstens geht nicht, zweitens könnte Verschiebungen verursachen, die nicht im Sinne des Erfinders sind.
§ 22 WO interessiert in diesem Fall - nicht § 15 WO!
Erstellt am 27.01.2006 um 19:12 Uhr von Fayence
Hallo mumie,
sehr gut erklärt. Nur "Drittens" habe ich nicht verstanden. Nehme an, Du wolltest Dich da auf die Listenwahl beziehen?
Auch da gilt zunächst einmal 1., kann die Liste das Geschlecht der Minderheit nicht stellen, geht dieser "Platz" an die nächst starke Liste über. Kann das Minderheitengeschlecht auch von einer konkurrienden Liste nicht gestellt werden, wird dieser Sitz nach dem ganz normalen Höchstzahlensystem vergeben.
@packer
Hab ihn wieder lieb, unseren "Konfuzius"
Erstellt am 27.01.2006 um 20:00 Uhr von mumie
Wenn man nach §22 WO vorgeht, dann macht man natürlich alles richtig! Ich bin aber der Meinung, das man mit meinem Verfahren das gleiche Ergebnis erhält. Ich gebe zu, das habe ich noch nicht nachgerechnet. (Ich versichere, bei uns ist alles abgelaufen, wie es in der WO steht).
@Fayence "Drittens" ist nötig, falls das Minderheitengeschlecht nach "Erstens" mehr als einen Sitz zuwenig hat. -
Und falls mein Verfahren überhaupt stimmt. Kölner meint ja, das es nicht stimmt.
Erstellt am 27.01.2006 um 20:39 Uhr von mumie
Ich habe jetzt ein paar Beispiele gerechnet. Die stimmten. Bei dieser Gelegenheit kann ich aber eine noch einfachere Erklärung abgeben.
Horst, lege einfach die Bewerber in einer Reihe untereinander. In der d` Hondschen Reihenfolge.Schiebe so viele Bewerber des Minderheitengeschlechts nach oben wie verlangt. Und dann zähle einfach weiter durch bis alle Plätze voll sind.
Ich zitiere mal schnucki:
hallo horst,
erst wird das geschlecht der minderheit bestimmt, also drei frauen. danach werden die restlichen br-mitglieder nach der höchstzahl der stimmen gezählt. egal ob frau oder mann
Das ist eigentlich die beste Antwort.
Erstellt am 27.01.2006 um 21:09 Uhr von Blitz
... von mir aus scheibt ich bin doof ! .... aber 16 antworten und wenn ich jetzt noch einmal fragen darf :
WER KANN DIE FRAGE KOMPETENT UND ERKLÄREND BEANTWORTEN
denn wir haben die gleich gelagerte, wenn auch geschlächtervertrauschtes, problematik.
15 BR-Mitglieder, Geschlecht in der Minderheit Männer, mindestens 6 Männer
wie werden die Sitze verteilt?
Erstellt am 27.01.2006 um 21:17 Uhr von Fayence
Habe einen Link angehängt, welcher die Sitzverteilung einmal für die Persönlichkeitswahl und einmal für die Listenwahl in Bezug auf das "Minderheitengeschlecht" erklärt und auch Beispiele aufzeigt.
http://www.djv.de/aktuelles/br_info/archiv/13_12_01.shtml
Dürfte/sollte die Vorgehensweise transparenter machen. Hoffe ich.
Erstellt am 27.01.2006 um 21:19 Uhr von mumie
Hallo Blitz,
das steht ganz genau in §22 der Wahlordnung. Was genau verstehst du denn nicht?
Erstellt am 27.01.2006 um 23:37 Uhr von Tomcom
Mensch Kollegen!!!
wen eben die drei in der Minderheit zur wahl in der Liste stehen und dann genügt eine Stimme für die minderheit denn sie müssen im BR vertreten sein laut der Ausage von Horst (3 Minderheit). Sind nur zwei die sich bewerben haben sie das 3 Mandat verloren also nur 2 von 7 wenn nur einer also 1 von 7 und wenn keiner dann logicherweise keiner von7.
Erstellt am 30.01.2006 um 15:33 Uhr von packer
ich halt mich jezze raus, hier wird ganz schön viel blödsinn geschrieben... also was mumie da am 27. geschrieben hat z.b. ist doch komplett mist???
sorry, aber das kann ich so nicht aus der WO rauslesen...
und tomcom: es geht um eine personenwahl hier!
Erstellt am 30.01.2006 um 18:11 Uhr von einfachIch
OOOOCH PACKER, mennoooo ...
erst versprichst du dich rauszuhalten und dann hackst du auf mumie und Tomcom rum.
Nun gut, gramathikalisch ist Tomcom etwas auf dem "Holzweg" *lach* aber wenn der geneigte Betrachter sich die Passage 2, 3 mal durchliest, kommt er schon darauf was Tomcon sagen will.
Aber wenn der geneigte Betrachter mal die von Fayence dargebotene Link anschaut wird es , nun sagen wir es mal baarisch "get doas ouch on deppen eini" *lol* klar.
Ich jedenfalls weis dank Feyence was ich demnächst tun muss. Danke !
P.S. .... und packer schreibt 100 mal ich soll andere Forumteilnehmer nicht dumm anmachen *brüll*
Erstellt am 03.02.2006 um 15:45 Uhr von packer
98 99 100... fertig
das war keine dumme anmache, daß war einfach eine down to earth bewertung von dem blödsinn der hier zu lesen ist. fayence hat das mit dem link doch prima abgeschlossen...
grmmmbl
Erstellt am 03.02.2006 um 19:07 Uhr von mumie
ich halt mich jezze raus, hier wird ganz schön viel blödsinn geschrieben... also was mumie da am 27. geschrieben hat z.b. ist doch komplett mist???
sorry, aber das kann ich so nicht aus der WO rauslesen...
und tomcom: es geht um eine personenwahl hier!
Antwort 21 Erstellt am 30.01.2006 - 15:33 Uhr von packer
Letztendlich hat packer dann doch recht! Es hat wohl Verwirrung gestiftet, was ich da geschrieben habe. Man muß sich einfach an die Wahlordnung halten. Ich erinnere mich, als ich die zum ersten Mal gelesen habe. Es war tatsächlich schwer verständlich. Es ist aber nicht schwer! Nein! Allen die es nicht verstehen, empfehle ich, nur mal ein Beispiel zu nehmen, und selber zu rechnen. Dann ist es ganz leicht. Wirklich!
Fayence hat das mit dem Link tatsächlich gut abgeschlossen. Hier ist er noch einmal:
Habe einen Link angehängt, welcher die Sitzverteilung einmal für die Persönlichkeitswahl und einmal für die Listenwahl in Bezug auf das "Minderheitengeschlecht" erklärt und auch Beispiele aufzeigt.
http://www.djv.de/aktuelles/br_info/archiv/13_12_01.shtml
Dürfte/sollte die Vorgehensweise transparenter machen. Hoffe ich.
Antwort 18 Erstellt am 27.01.2006 - 21:17 Uhr von Fayence
Erstellt am 03.02.2006 um 20:16 Uhr von packer
yupp mumie, fein:) ich bin kein böser, nur manchmal ein wenig direkt...
schönes wochenende euch allen!
gruß,
packer