Absprung eines Kandidaten vor Abgabe unserer Liste - müssen wir die Stützunterschriften nochmals sammeln?
hallo ,wir kanidieren für eine BR- WAHL mittels einer eigenen liste und haben 300 stützunterschriften. Nun hat sich einer unserer kollegen einschüchtern lassen und gab bevor wir unsere liste einreichen konnten beim wahlvorstend seinen Rücktritt bekannt.
Der wahlvorstand will nun unsere Stützunterschriften nicht mehr zulassen ,weil die gesammelten unterschriften nicht mehr zählen dürften. bitte helft uns schnell da uns die Zeit langsam knapp wird MFG jens
Community-Antworten (3)
25.01.2006 um 19:01 Uhr
Hallo Jens, die Lösung für dein Problem ist einfach. Der Wahlvorschlag ist eine Urkunde die nicht mehr verändert werden darf. Der Kollege kann sich nicht einfach streichen lassen. Die einmal gegebene Zustimmung darf nicht widerrufen werden. Der Kollege kann lediglich nach der Wahl die Annahme des Amtes ablehnen.
25.01.2006 um 19:47 Uhr
Hallo, erst einmal vielen dank für deine antwort gibt es irgend ein vorzeigbares dokoment, welches ich morgen dem wahlvorstand zeigen könnte,damit er mir glaubt bzw. gluben muß ? MFG jens
26.01.2006 um 11:01 Uhr
Hallo Jens,
zu der Antwort von KusKus ist an sich wenig hinzuzufügen. Was Du dem Wahlvorstand zeigen musst ist die schriftlich erteilte Zustimmung des betreffenden Bewerbers. Weise den Wahlvorstand auf den §14 BetrVG hin und die entsptrechende Kommentierung im FITTING (§14 Rdnr. 56 21.Ausgabe Seite 296): "Ist ein Arbeitnehmer mit seiner Zustimmung als Wahlbewerber in eine Vorschlagsliste aufgenommen worden, so kann er seine Bewerbung nicht mehr zurückziehen" !!!!!!!!!
Dort werden auch verschiedene Urteile angeführt von LAG über BVerwG. bis zum BAG die alle diese Tatsache bestätigt haben.
Viel Glück bei der Wahl
NoLi
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