Betriebsratwahl - Behinderung der Kandidaten durch den BRV
Hallole, Wir sind insgesamt fünf Kollegen im Wahlvorstand einer davon ist die BR-Vorsitzende des noch amtierenden BR.
Nun habe ich schon von mehreren Kollegen gehört dass sie versucht die Mitarbeiter einzuschüchtern mit der Aussage:
Der Personalleiter würde sehr genau darauf achten wer kandidiert und diese Personen auf die Liste der zu kündigenden setzen. Nun haben natürlich viele Angst zu kandidieren.
Ist diese Panikmache von der BR-Vorsitzenden eine Behinderung der BR-Wahl?
Community-Antworten (8)
25.01.2006 um 16:34 Uhr
Die antwort kommt von Radio Eriwan:
im Prinzip ja, aber beweis das erst mal.
Es grüsst Josip Dschugaschwili
25.01.2006 um 16:39 Uhr
Die Kollegen haben fast alle eine sehr schlechte Meinung von der sogenannten Interessenvetreterin. Vielleicht finden sich Kollegen die das bestätigen würden mit der Einschüchterung.
25.01.2006 um 17:36 Uhr
Hallo lyle,
ich schätze man müsste dann eine Unterlassungserklärung erwirken. Dazu benötigt man einen Anwalt und der kostet Geld und twar Geld das man selbst aufbringen muss. Da ist die Frage ob das gelingt.
Vielleicht ist es erfolgversprechender die Leute aufzuklären, dass sie alleine mit einer Kandidatur schon einen erweiterten Kündigungsschutz von 6 Monaten geniessen und damit schon mal der Panikmache entgegenzuwirken.
Des weiteren, mach eine eigene Liste, nutze die Stimmung in der Belegschaft aus und zeige der BR Vorsitzenden ihre Grenzen. Ich glaube auch dass das genau das ist wovor sie Angst hat.
Ich befürchte mehr kann ich Dir nicht raten, da ich damit bisher (glücklicherweise) noch keine Erfahrungen gemacht habe.
Grüsse aus Nürnberg (nicht Eriwan)
NoLi
25.01.2006 um 22:04 Uhr
Mh , wie läuft dnn bei euch die Personalvertretung bei euch ab wenns schon im BR kriselt? Was sie da macht und an druck aussetzt geht nicht und ist nicht in Ordnung.Am besten ist das du da mit Ihr und den betroffenen BR Leuten das gespräch suchst warum sie so denkt . denn so geht das ja nicht weiter und da läuft dann was unterschwellig weiter. Und so könnt Ihr dann, wenn ihr euch schon nicht vertreten könnt bzw einig seid nicht nach außen gehen , geschweige denn die ASrbeitnehmer bei Euch vertreten. tut mir leid sowas kann ich dann nicht verstehen . Gruß Drea
26.01.2006 um 08:54 Uhr
Hallo NoLi,
Bedanke mich für Deinen Ratschlag.
mfG.
26.01.2006 um 11:22 Uhr
Noch eine Frage zu diesem Thema: Ist es möglich ein Mitglied des WA aus dem WA zu entfernen. In diesem Fall die BR-Vorsitzende die überall Panik verbreitet. Vorab vielen Dank für die Antwort.
26.01.2006 um 11:52 Uhr
Apropos Radio Eriwan: Kommuniziert jetzt Stalin alias JD aus dem Jenseits mit uns? :-)
26.01.2006 um 12:20 Uhr
Hi Lyle,
es gibt nur einen konkreten Grund einen WV seines Amtes zu entheben (über das Arbeitsgericht). Zitat § 18 Abs.1 Satz 2 BetrVG: "Kommt der WV seinen Verpflichtungen (Vorbereitung und Durchführung der Wahl) nicht nach so ersetzt ihn das Arbeitsger. auf Antrag des BR, von mindestens 3 wahlberechtigten ArbN. des Betriebs oder einer ... Gewerkschaft." Auch die Kommentare sagen eindeutig (z.B. FITTING §18 Rdnr.48) "Voraussetzung für das Eingreifen des ArbGer. ist die > Untätigkeit oder Säumigkeit < des WV. Ausserdem kann der WV nur in seiner Gesamtheit des Amtes enthoben werden: "Die Ersetzung einzelner Mitglieder des WV ist nicht zulässig"
Übrigens, auch an Pippa,:
Asche auf mein Haupt, der olle Stalin ist mir halt beim Stichwort Eriwan eingefallen. Wobei das ja auch wieder Blödsinn ist den Eriwan liegt in Armenien und unser schnauzbärtiger Diktator war Georgier. Heiliges Versprechen ich werde das Pseodonym nicht mehr verwenden.
Gruss aus Nürnberg
NoLi
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