FOLGENDE FRAGE HÄTTE ICH:
WIR STEHEN AUCH VOR DEN BETRIEBSRATSWAHLEN.
ICH BIN ZUM WAHLVORSTAND GEWÄHLT WORDEN UND MÖCHTE SELBER KANDIDIEREN FÜR DEN BETRIEBSRAT LAUT § 8 IST DIESES ERLAUBT.
JETZT HAT DER ARBEITGEBER UND DIE GEWERKSCHAFT UNS EMPFOHLEN EINE PERSONENWAHL DURCHZUFÜHREN WOMIT EINIGE EINVERSTANDEN SIND UND ANDERE NICHT WIR SIND CA.350
ARBEITNEHMER IM BETRIEB.
LAUT GERÜCHTEKÜCHE SOLL KURZ VOR
DEr FRIST EINE LISTE EINGEREICHT WERDEN SOMIT WÜRDE EINE LISTENWAHL DURCHGEFÜHRT WERDEN (RICHTIG) ?
FRAGE:Könnte man in diesem Fall eine Nachfrist setzen ?