Hallo Zusammen, Unser Wahlvorstand besteht aus drei Mitgliedern. Ist es rechtens das sich zwei dieser Mitglieder als Spitzenkandidaten (Platz 1 und 2 auf einer Liste) aufstellen lassen.
Erstellt am 24.01.2006 um 22:09 Uhr von Betriebsrat Hi Antonio, Wahlvorstandsmitglieder die nach dem BetrVG wählbar sind, können sich aufstellen lassen. mfg