Erstellt am 24.01.2006 um 19:15 Uhr von norbert
grundsätzlich wahrend der "Freizeit" Unterschriften sammeln. Aber zur Freizeit gehört auch die Pause.
Erstellt am 25.01.2006 um 11:02 Uhr von NoLi
Hallo Aggerking,
es gibt zu diesem Thema 2 Uralt-Urteile (LAG Berlin BB1979, 1036 und LAG Hamm DB 1980, 1223) die das Recht zum Unterschriften sammeln während der Arbeitszeit verneinen. Alle relevanten Kommentare (z.B. Fitting §20 Rdnr.5 oder DKK-Schneider §20 Rdnr.35) sagen diese Urteile sind Unsinn und selbstverständlich dürfen Unterschriften während der Arbeitszeit gesammelt werden.
Also: die Rechtslage ist ungewiss. Das heißt es kommt auf den Arb.Geb, an wie er reagiert. (bei uns im Unternehmen z.B. kein Problem). Im Zweifelsfall aber an die Empfehlung von norbert halten.
Gruss
NoLi