Vermeidung von Listenwahl - welche praktische Möglichkeiten gibt es dazu?
Welche praktische Möglichkeit gibt es, eine Listenwahl zu verhindern, und eine Personenwahl sicherzustellen?
Community-Antworten (8)
24.01.2006 um 12:06 Uhr
Gar keine.
Bei Einreichung einer 2. Vorschlagsliste, ist automatisch Listenwahl.
Gruß
Marco
24.01.2006 um 15:40 Uhr
Rechtlich keine, wenn Bewerber der WO entsprechen, (erforderliche Stützunterschriften vorliegen, usw. ) dies hat der Wahlvorstand zu prüfen und wenn nicht Vorschlagliste abzuweisen.
Manchmal hilft auch ein sachliches Gespräch mit den Listenbewerber.
Gruß Konrad
24.01.2006 um 16:03 Uhr
Mich würde es emotional aber auch sachlich sehr interessieren, "Konrad", was dieses von Dir angegebene, "sachliche Gespräch" beinhalten könnte und wie es geführt werden sollte und warum selbiges überhaupt stattzufinden hat...
24.01.2006 um 16:23 Uhr
Vielen Dank für die interessanten Beiträge. Leider bringen diese kein Licht in das Dunkel.
Erst nach Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge wird bekannt, wieviel Listen mit welchen Personen zur Wahl stehen.
Angenommen, es ist bis zum Ende der Einreichungsfrist am 31.01.2006 Liste "A" mit 12 Kandidaten und Liste "B" mit einem weiteren Kandidaten eingegangen. Ein Gespräch macht keinen Sinn, weil der Wahlvorstand bekannt gegeben hätte, zwei Listen mit xx Kandidaten sind eingegangen.
Könnte Liste "A" (nach der Bekanntgabe "Eingang zwei Listen mit xx Kandidaten" durch den WV) vom Listenführer A zurückgezogen werden. Dann entstünde die Situation, dass nach Einde der Einreichungsfrist keine ausreichend gültigen Wahlvorschläge vorliegen. Somit hätte der WV eine Nachfrist einzuräumen.
Vielleicht weiss ja wirklich jemand einen brauchbaren Rat.
Lieben Gruß und besten Dank im voraus
Ingrid E.
24.01.2006 um 16:47 Uhr
Wer sollte die Liste denn zurückziehen? Der Wahlvorstand? Wieso, wenn gültig und rechtzeitig eingereicht? Der Listenvertreter? Es haben doch soundso viele Arbeitnehmer die Liste als von ihnen so gewünscht gestützt!
24.01.2006 um 17:40 Uhr
Hallo Ingrid,
eine Nachfrist kann vom WV nur dann gesetzt werden wenn bis zum Ende der Einrichungsfrist keine gültigen Vorschläge eingehen. Hat der WV erst einmal den Eingang der Listen und ihre Gültigkeit bestätigt ist eine Nachfrist nicht mehr möglich.
Des Weiteren: sind vom WV in deinem Fall Liste A+B als eingegangen und gültig bestätigt worden und zieht eine Liste danach zurück, so hast Du immer noch eine gültige Liste. Im Extremfall (wie von Dir geschildert 1 Bewerber auf dieser Liste)würde diese Liste zwangsläufig zur Wahl gestellt werden müssen. (Die WO sagt zwar eine Liste sollte so viele Bewerber haben wie Sitze zu besetzen sind, aber soll ist nicht muss. Es ist ganz klar: auch eine Liste mit nur einem Bewerber ist sofern alle Fromalitäten korrekt sind, gültig.) Das klingt zwar sehr exotisch, da es aber meines Wissens bei einer BR-Wahl kein Quorum gibt, könnte dieser eine Bewerber sich mit seiner eigenen Stimme als Betriebsrat wählen.
Sollte sich aber letzendlich eine Situation ergeben, in der dann wirklich keine gültige liste mehr vorliegt, dann müsste die Wahl vom WV neu ausgeschrieben werden mit allen Folgen für Wahltermin usw. Selbst dann hast Du keine Garantie einer Persönlichkeitswahl, denn sobald mehr als eine Liste eingereicht wird geht der ganze Zirkus von vorne los.
Im übrigen stimme ich Pippa zu, eine gültig eingereichte Liste drückt immerhin den Willen eines nicht ganz unerheblichen Prozentsatzes der Belegschaft aus, das man nicht missachten sollte. Ausserdem ist eine Listenwahl letzendlich nicht undemokratischer als eine Persönlichkeitswahl, denn jeder hat ja die Möglichkeit eine eigene Liste aufzustellen.
24.01.2006 um 23:56 Uhr
Hallo NoLi, Du irrst Dich in einem Punkt. Stehen nach Ablauf der Einreichungsfrist nur weniger KandidatenInnen zur Wahl als BR-Mitglieder zu wählen sind, muss der WV auch dann eine Nachfrist setzen. Geht aber auch wirklich nur aus der Kommentierung, z.B. Fitting , zu §9 WO hervor. Bin diesem Irrglauben vor einigen Tagen selbst erlegen.
25.01.2006 um 10:49 Uhr
Hallo Fayence,
hab wieder was gelernt. Vielen Dank für den Hinweis.
Lieber Gruss
NoLi
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