Zuerst mal einen schönen guten Tag,

und vorab auch gleich ein Dankeschön für hoffentlich fruchtbringende Antworten J .

Wir sind ein Unternehmen mit ca. 100 Objekten der verschiedensten Größenordnungen. Der Wahlvorstand hat in seinem Wahlaushang in allen großen Objekten, Wahllokale für den Wahltag benannt. Jetzt, noch 5 Wochen bis zur Wahl zeigt sich ab, dass ein weiteres Objekt bis zum Wahltag auch eine Größenordnung annehmen wird, die ein Wahllokal durchaus sinnvoll erscheinen lässt. Nun kam im Wahlvorstand der Vorschlag auf per Beschluss eine fliegende Wahlurne zu installieren mit der 2 Mitglieder des Wahlvorstandes dann mit allem erforderlichem Equipment in das Objekt fahren. Ist das rechtlich überhaupt oder im Nachhinein möglich ? Was ist ggf. zu beachten ? Oder was ist noch möglich ?
Bitte keine Hinweise auf Briefwahl, dieser Part wurde schon bedacht.