Erstellt am 21.01.2006 um 21:33 Uhr von Heini
§ 6 WO regelt, daß bei der Wahl von 5 Betriebsratsmitgliedern oder mehr (also ab 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern) die Wahl aufgrund von Vorschlagslisten erfolgt. Diese sind vor Ablauf von zwei Wochen nach Erlaß des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen. Dem Wahlausschreiben entnehmt ihr den Tage und die Uhrzeit der letztmöglichen Einreichung.
Mann muss vorher nicht bekannt geben ob man beabsichtigt eine Liste einzureichen,
jede Vorschlagsliste muß von mindestens 5% der Wahlberechtigten unterschrieben sein,
mindestens aber von zweien bei Betrieben von in der Regel bis zu 20 wahlberechtigten
Arbeitnehmern,
mindestens von drei Wahlberechtigten bei Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern,
maximal jedoch sind die Unterschriften von 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern notwendig.
Erstellt am 22.01.2006 um 13:59 Uhr von BR-Toni
Kann mich Heini nur anschließen!
Aber einen kleiner Tip noch:die zweite Liste so spät als möglich zusammen mit den Stützunterschriften abgeben.
Hat den Effekt:mist jetzt sind Die doch noch gekommen oder eben halt:ein Glück das noch Eine kam.
Erstellt am 22.01.2006 um 14:41 Uhr von Fayence
Lieber BR-Toni,
es wäre mir völlig neu, dass der Wahlvorstand vor Ablauf der Einreichungsfrist über bislang eingegangene WV informieren darf/kann/muss. Die Sitzungen des WV sind nicht umsonst nicht öffentlich! Welche Infos wann und an wen weiter gegeben werden müssen ist in der WO geregelt.
Empfehle Dir das Studium des § 10 Wahlordnung.
Vor daher ist Dein Tip unbrauchbar und könnte im Einzelfall auch schädlich sein. Wer seinen WV erst 1 Minute vor Zwölf einreicht, kann im Falle der Feststellung eines unheilbaren Mangels nämlich auch nicht mehr reagieren! Z.B. einen neuen und korrekten Wahlvorschlag fristgerecht einreichen.
Erstellt am 22.01.2006 um 15:19 Uhr von BR-Toni
Hi Fayence,
da muß ich dir Recht geben.
Meine Aussage richtete sich auch eher an einen ohne Mangel gefertigten Wahlvorschlag.
Einen fix und fertigen.
Nichts für ungut.