Verkleinerter Betriebsrat - wann darf ein kleinerer BR gebildet werden als in § 9 BetrVG vorgeschrieben?
weiß jemand, ob es eine möglichkeit gibt, einen kleinerern Betriebsrat (weniger Mitglieder) zu bilden, als in 9 BetrVG vorgesehen. Wenn ja, wer kann / darf das entscheiden
Community-Antworten (2)
20.01.2006 um 12:58 Uhr
Hallo dj,
ich denke hier gibt es niemanden der das entscheiden muss.
Eine Verminderung der Zahl der BR-Mitglieder ergibt sich zwanglos und unmittelbar nur aus der Tatsache dass sich nicht genügend Bewerber für die Auffüllung einer regulären Mandatszahl für die Wahl zur Verfügung stellen. (siehe hierzu Fitting §9 Randnummer 45, 21. Ausgabe Seite 273)
20.01.2006 um 21:10 Uhr
hi dj, es gibt noch die sinngemäße anwendung des § 11: schau dir bitte den § 11 BetrVG an, der regelt sich zwar nach der zahl der wählbaren arbeitnehmer, aber fitting sagt, daß er sinngemäß anzuwenden ist, d.h. auch auf die tatsächlich zur übernahme des BR-amtes bereitwilligen kollegen. bei einem fünfköpfigen möglichen BR und nur vier bewerbern also der dreier BR. Fitting §11 Randnummer 8 ff., 21. Ausgabe seite 275 f.
gruß, packer
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