Infoformular für die Gewerkschaft bzgl. Wahlvorstand für die BR-Wahl - muss der Wahlvorstand von sich aus die Gewerkschaft auf ihr Entsenderecht hinweisen?
kann in der software wahlhelfer nicht erkennen, wann der BR die gewerkschaft über die benennung des wahlvorstands informieren muss. bitte formular - nr. für die info angeben.
Community-Antworten (2)
17.01.2006 um 11:59 Uhr
Wenn der Wahlvorstand gewählt ist, muss die Gewerkschaft davon informiert werden, wenn Mitglieder im Betrieb vorhanden sind (ein Mitglied reicht). Eine einfache Mitteilung wer gewählt ist reicht.
17.01.2006 um 13:03 Uhr
Ich kenne keine Rechtsvorschrift, die BR oder Wahlvorstand zwingend verpflichtet, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft unaufgefordert über die Bestellung des Wahlvorstands und seine Zusammensetzung zu informieren (vgl. dazu auch die Kommentierung in Fitting § 16 Rdnr. 45)
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