Nach Abschluss der ersten akuten Phase (14-tägige Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten) hat sich nun wiedererwarten gezeigt, dass nur Eine der eingereichten Listen als frist- und formgerecht zugelassen werden kann. Alle gedankliche Vorbereitung auf eine Listenwahl hin, sind ja nun offensichtlich zu verwerfen und die Personenwahl in Betracht zu ziehen. Und da kommen nun schon die ersten Fragen die wir in der Wahlordnung nicht klar definiert finden, da hier meist (wie ja gedanklich auch bei uns) von einer Listenwahl ausgegangen wird.
1. MUSS jetzt eine Personenwahl stattfinden ?
2. Muss ein Aushang der Vorschlagslisten in alphabetischer Reihenfolge erfolgen, oder in der Reihenfolge die auf der Eingereichten Vorschlagsliste eingetragen ist ... ?
3. ... oder müssen auch hier sogenannte Ordnungsnummern ausgelost werden, wie es bei der Listenwahl vorschrift ist ?
4. Da uns verschiedene Stimmzettelvorlagen vorliegen bei denen mal das Geburtsdatum angegeben werden muss, mal nicht auch hier bitte die korrekte Verfahrensweise.
Für eine rechtlich fundierte Antwort währen wir sehr dankbar.