Erstellt am 15.01.2006 um 09:43 Uhr von Fayence
RPU,
jeder Kandidat kann seine Stützunterschrift für die Liste abgeben, auf der er sich befindet.
Stützunterschriften beziehen sich immer nur auf den gesamten Wahlvorschlag=Liste und nicht auf den/die Kandidaten. Auf einer Liste kann auch nur ein Kandidat stehen.
Wie viel Stützunterschriften für einen gültigen Wahlvorschlag erforderlich sind, ergibt sich aus dem §14 BetrVG Abs. 4.
Erstellt am 15.01.2006 um 22:56 Uhr von RPU
Danke Fayence hat mir geholfen