Erstellt am 12.01.2006 um 10:40 Uhr von Gevatter
Ist jetzt etwas unklar. Der stellvertretende Vorsitzende ist doch dazu da die Geschäfte zu übernehmen wenn der Vorsitzende verhindert ist. Dazu wird er doch gewählt. Wenn der Vorsitzende verhindert ist, übernimmt der Stellverteter und ein Ersatzmitglied rückt nach.
Erstellt am 12.01.2006 um 11:34 Uhr von Rattle
hallo, Gevatter
es geht um den wahlvorstand, oder nicht?
mfg
Erstellt am 12.01.2006 um 11:52 Uhr von einfachICH
Richtig erkannt "Rattle" es geht um den Wahlvorstand !
Ist die Sachlage da anders ?
Erstellt am 12.01.2006 um 12:59 Uhr von Gevatter
@ Rattle. Das habe ich schon verstanden, aber vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. Auch beim Wahlvorstand gibt es Vertreter und Ersatzmitglieder.