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Fristlose Kündigung - während des Kündigungsschutzverfahrens in den Wahlvorstand berufen. Kündigungsschutz?

E
elke
Jan 2018 bearbeitet

Ein Arbeitnehmer, dem fristlos gekündigt wurde, wurde während des Kündigungsschutzverfahrens in den Wahlvorstand bestellt. Wirksam? Denn, wenn ja, wäre eine weitere nachfolgende Kündigung doch unwirksam?

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Community-Antworten (1)

RB
Rolf Becker

03.01.2006 um 16:35 Uhr

Hallo Elke, Da dem AN außerordentlich gekündigt wurde ist er nicht mehr wahlberechtigt (es sei denn es besteht ein allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch). Da alle Mitglieder des Wahlausschusses wahlberechtigt sein müssen (aber nicht unbedingt wählbar) ist diese Besetzung meines Erachtens nicht wirksam.

Interessant ist dabei noch dass der AN immer noch wählbar ist!

Gruß Rolf

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