Wahlausschußmitglied darf er sich gleichzzeitig zur Wahl aufstellen lassen
Ich bin für den Wahlausschuss für die nächste Betriebsratwahl aufgestellt worden, möchte jedoch selbst Mitgliedglied im Betriebsrat werden. Kann ich beides gleichzeitig erreichen ? Oder dürfen Wahlausschussmitglieder nicht auf der Wahlvorschlagsliste stehen ?
Community-Antworten (1)
25.12.2005 um 13:24 Uhr
Geht beides ! Wahlberechtigte können gleichzeitig kandidieren und dem Wahlvorstand angehören (siehe § 16 BetrVG).
Wird in etwa 80% aller Firmen so gemacht.
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