Neuwahlen nach Rücktritt des einköpfigen BR - sind die durchzuführen, wenn das Ersatzmitglied nachgerückt ist?
Unser einköpfiger Betriebsrat ist zurückgetreten; das Ersatmitglied ist ihm auf seinen Posten nachgefolgt ( Kandidat mit der zweithöchsten Stimmenzahl bei der Betriebsratswahl: wie muß man jetzt vorgehen? Muß eine Neuwahl erfolgen? GIbt es Fristen? Kann der" Interims-Betriebsrat" den Wahlvorstand bestimmen, gibt es auch einen einköpfigen Wahlvorstand? wer weiß Bescheid?
Community-Antworten (2)
19.12.2005 um 15:04 Uhr
Wenn es keine Nachrücker mehr gibt, behält das jetzige BR- Mitglied das Übergangsmandat. Er muss auch den Wahlvorstand bestellen, der mindestens aus drei Wahlberechtigten bestehen muss, §16 BetrVG. Allerdings findet ja bei einem Einzer- BR das vereinfachte Wahlverfahren statt.
02.01.2006 um 12:27 Uhr
Bei Rücktritt eines Ein-Kopf BR kann das Ersatzmitglied nicht nachrücken . Er verliert seinen Ersatzstatus ( wie auch bei 3, 4, 5, 9 -köpfigen BR , die unter die Mindestmitgliederanzahl fallen ). Wahl erfolgt sofort im vereinfachten einstufigem oder zweistufigem Wahlverfahren , je danach , ob Euer Ein-Kopf BR noch bis zu einem best. Termin im Amt ist oder sein Amt schon beendet hat .
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