Erstellt am 16.12.2005 um 11:04 Uhr von Frank B.
Lies dir mal den §16 Abs.1 BetrVG durch, dort steht wie der BR den WV zu bestellen hat.
Da BR- Mitglieder in der Regel auch wahlberechtigt sind, kann der WV auch u.U. ausschließlich aus BR- Mitgliedern bestehen.