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BR-Wahl - habe ich als Mitarbeiter das Recht, bereits eingereichte Wahlvorschlagslisten einzusehen?

F
Friedolin
Nov 2016 bearbeitet

Wir möchten diese Woche unsere Wahlvorschlgsliste beim Wahlvorstand einreichen und haben den Verdacht, daß der Wahlvorstand sich nicht neutral verhält, da besagte Personen schon mit einer eigenen Liste im Betrieb herum- gegangen sind und Stützunterschriften gefordert haben! Wenn ich beim Wahlvorstand nachfrage, ob bereits Vorschlagslisten abgegeben worden sind, muß mir wahrheitsgemäß geantwortet werden bzw. darf ich diese auf verlangen einsehen? Wir haben halt Sorge, daß man mit unfairen Mitteln die Wahl behindern möchte!

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Community-Antworten (2)

RI
Ramses II

14.12.2005 um 21:11 Uhr

Der Wahlvorstand ist nicht verpflichtet über den Zugang von Vorschlagslisten Auskünfte zu erteilen.

H
Heini

14.12.2005 um 22:29 Uhr

Selbstverständlich dürfen auch Mitglieder des Wahlvorstandes eigene Listen erstellen und dafür Stützunterschriften sammeln. Der Wahlvorstand darf keine Auskunft über den Stand des laufenden Wahlverfahrens geben, und schon gar nicht AN in Listen oder sonstige Wahlunterlagen Einsicht gewähren. Alles was die AN für die Wahl wissen müssen hat der Wahlvorstand auszuhängen. So werden auch die Listen entsprechend rechtzeitig ausgehangen.

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